Begleitendes Fahren- Führerschein mit 17- Übergang zur 18 :D

5 Antworten

Die Prüfbescheinigung ist nach Deinem 18.Geburtstag weitere 3 Monate gültig, dann brauchst Du auch keine Begleitperson mehr da ab Deinem 18.Geburtstag die Auflage zu BF17 entfällt.

Dein Kartenführerschein liegt an Deinem 18. Geburtstag auf der Fahrerlaubnisbehörde zur Abholung bereit - den tauschst Du einfach gegen die Prüfbescheinigung.


Nachzulesen in der Fahrerlaubnisverordnung:

§ 48a Voraussetzungen

(1) Nach Maßgabe der folgenden Vorschriften beträgt abweichend von § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE 17 Jahre. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 findet keine Anwendung. § 74 Abs. 2 findet entsprechend Anwendung.

(2) Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erreicht hat.

(3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Die Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufzuführen. Auf Antrag können weitere begleitende Personen namentlich auf der Prüfungsbescheinigung nachträglich eingetragen werden.


War der Crack mal wieder schneller, liegt der Eichbaum platt im Keller. :D

DH!

PS: @ ananaswrap348, hier in dieser Antwort steht ganz genau alles was du wissen musst! Ab deinem 18. Geb. darfste im Inland auch mit der "rosa Pappe" alleine fahren.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html

Du musst ihn rechtzeitig bei der örtlichen Verkehrsbehörde (oder so was) beantragen und dann am 18 am Rathaus abholen. Beeil dich beim beantragen, da der aus Papier ab 3Monaten nach dem 18 nicht mehr gilt.

Kann ich den auch schon etwas eher als an meinem 18. Geburtstag beantragen und abholen? :)

Also bei mir war des so dass ich noch 3 Monate mit der Fahrerlaubnis fahren durfte, also ich musste innerhalb von 3 Monaten meinen "richtigen" Führerschein beim Straßenverkehrsamt abholen. Du gehst dann da hin mit der Fahrerlaubnis un deinem Perso un dann sagst du du hättest gern dein Führerschein, der liegt dann im Normalfall schon bereit :) LG und viel Spaß beim allein fahren :)

Kann ich da auch schon so eine Woche vorher hingehen und den schon abholen, damit ich an meinem 18. um punkt 0 Uhr alleine los kann? :D

@ananaswrap348

Nö, kannste nicht vorher abholen. :P Ist aber auch egal, da du auch mit dem "Papierdingens" ab deinem 18. Geb. alleine (nur im Inland) fahren darfst - bis zu 3 Monate lang. ;)

Ab deinem 18. Geburtstag kannst du das Papierding gegen die Führerscheinkarte eintauschen. (Musste ich so machen). Wann genau du dafür das Passfoto einreichen musst, weiß ich allerdings nicht mehr, ist schon ein wenig her.

ich bin zwar selber nicht 18 doch bei meinem bruder war es so er hat den begleitführerschein mit 17 gehabt und is ne woche nach seinem 18 zum nächsten verkehrsamt gefahrn (natürlich mit pappa man weiß ja nie) und hat den eingetauscht

mfg denatos