Bafög viel zu wenig? Mit eigener Wohnung?

2 Antworten

Wenn deine Eltern, in dem Fall deine Mutter über ihrem Selbstbehalt liegt, ist sie dir in der Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet.

Entweder verzichtest Du darauf, oder machst ihn bei ihr geltend und damit kommst Du dann auf deinen Grundbedarf.

Deine Mutter ist dir gegenüber unterhaltspflichtig. Du mußt bei ihr Unterhalt einfordern. Der Staat muß nicht die Unterhaltspflicht deiner Mutter übernehmen.