BAföG und kein Kontakt zum Vater. Wie vorgehen?
Hallo,
im September möchte ich nach der Fachhochschulreife mein Studium beginnen. Dazu möchte ich auch BAföG beantragen.
Meine Eltern sind bereits seit 2002 getrennt und waren auch nicht verheiratet. Ich lebe bei meiner Mutter, diese ist jedoch nur geringfügig beschäftigt und kann daher auch keinen Unterhalt für das Studium leisten. Zu meinem Vater habe ich keinen Kontakt, er zahlt jedoch noch bis Juli den mir zustehenden Unterhalt (es war schon ein ziemlicher Akt, ihn nach dem Erreichen meiner Volljährigkeit zu dieser Zahlung zu bewegen). Er ist auch noch zwei weiteren Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet. Ich befürchte, dennoch, dass ich aufgrund des Einkommens meines Vaters (ich weiß nicht, wie viel es ist) nicht all zu viel bekommen werde. Zudem glaube ich dass er sich weigern wird, zu zahlen, bzw sich damit ewig Zeit lassen wird.
Daher frage ich mich nun, wie viel mir in Kombination mit BAföG und den Zahlungen meines Vaters zustehen würde und wie ich vorgehen könnte, wenn mein Vater nicht rechtzeitig zum Studienbeginn die dementsprechenden Zahlungen leistet.
Da ich womöglich auch in ein Studentenwohnheim in der Nähe des Campus ziehe, muss ich natürlich auch monatlich Miete zahlen, was ohne BAföG einfach nicht zu stemmen wäre.
Ich würde mich riesig darüber freuen, wenn mir jemand von Euch damit weiterhelfen könnte :)
ThePeanut2000
1 Antwort
Hallo,
gab es da denn eine Unterhaltsklage oder zahlt er "freiwillig"?
Bei Bafög musst du erstmal selbst versuchen deinen Vater zu finden, ihm Formblatt 3 zu zuschicken (am besten mit Frist). Wenn das scheitert kannst du Vorausleistungen (Formblatt 8) für deinen Vater beantragen. Die Nachweise, dass er auf deine Aufforderung nicht reagiert hat musst du einreichen.
Falls er dir die Unterlagen ausfüllt und genug Einkommen hat, geht das Amt davon aus, dass er dir auch den Betrag zahlt, den er laut Bescheid zahlen muss. Tut er das nicht, musst du dich aktiv melden (auch wieder Formblatt 8), dass er dir diesen Betrag gar nicht oder nur in Höhe von X Euro zur Verfügung stellt.
In beiden Fällen, gibst du dann das weitere Handeln ans Amt ab. Du wirst so gefördert als würde dein Vater kein Einkommen haben und das Amt holt sich das Geld wieder, ggf. im Klageweg.
Dauert aber alles länger als im "normalen" Fall, also mach alles so frühzeitig wie es geht. Du kannst jetzt schon alles ausfüllen, vorbereiten und ihm dann sofort nach Immatrikulation schicken.
Unterhalt nach BGB und Förderung nach Bafög sind zwei verschiedene Sachen und Gesetze. Bafög ist immer vorrangig. Entweder du versuchst es über eine Unterhaltsklage (nach BGB) oder über den Bafög-Weg (gibst die "Unterhaltsklage" ab, studierst vor dich hin und das Amt kümmert sich).
Hier auch nochmal alles durchzulesen: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php
Hier auch Formblatt 8: https://www.xn--bafg-7qa.de/intern_v2/system/upload/formblaetter/Formblatt_8.pdf