BAföG und kein Kontakt zum Vater. Wie vorgehen?

1 Antwort

Hallo,

gab es da denn eine Unterhaltsklage oder zahlt er "freiwillig"?

Bei Bafög musst du erstmal selbst versuchen deinen Vater zu finden, ihm Formblatt 3 zu zuschicken (am besten mit Frist). Wenn das scheitert kannst du Vorausleistungen (Formblatt 8) für deinen Vater beantragen. Die Nachweise, dass er auf deine Aufforderung nicht reagiert hat musst du einreichen.

Falls er dir die Unterlagen ausfüllt und genug Einkommen hat, geht das Amt davon aus, dass er dir auch den Betrag zahlt, den er laut Bescheid zahlen muss. Tut er das nicht, musst du dich aktiv melden (auch wieder Formblatt 8), dass er dir diesen Betrag gar nicht oder nur in Höhe von X Euro zur Verfügung stellt.

In beiden Fällen, gibst du dann das weitere Handeln ans Amt ab. Du wirst so gefördert als würde dein Vater kein Einkommen haben und das Amt holt sich das Geld wieder, ggf. im Klageweg.

Dauert aber alles länger als im "normalen" Fall, also mach alles so frühzeitig wie es geht. Du kannst jetzt schon alles ausfüllen, vorbereiten und ihm dann sofort nach Immatrikulation schicken.

Unterhalt nach BGB und Förderung nach Bafög sind zwei verschiedene Sachen und Gesetze. Bafög ist immer vorrangig. Entweder du versuchst es über eine Unterhaltsklage (nach BGB) oder über den Bafög-Weg (gibst die "Unterhaltsklage" ab, studierst vor dich hin und das Amt kümmert sich).

Hier auch nochmal alles durchzulesen: https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

Hier auch Formblatt 8: https://www.xn--bafg-7qa.de/intern_v2/system/upload/formblaetter/Formblatt_8.pdf