BAFoeG: lebenslanges Wohnrecht, kein Nießbrauch eingetragen, d.h. darf nicht vermieten. Wie muss dies angegeben werden in Anlage "Einkommen/Vermögen";?

2 Antworten

Hallo,

nein Wohnrecht ist kein Vermögen.

Dort eintragen "Siehe Zusatzerklärung auf seperatem Blatt" und dort das eintragen. Die Bafög Sachbearbeiter/innen werden das dann selbst richtig einordnen, ggf nach Rücksprache mit ihrer Rechtsabteilung.