BAFoeG: lebenslanges Wohnrecht, kein Nießbrauch eingetragen, d.h. darf nicht vermieten. Wie muss dies angegeben werden in Anlage "Einkommen/Vermögen";?
Aufstiegs-Bafoeg-Beantragung: Ist dieses Wohnrecht "Vermögen" und wie ist dies zu belegen? Selbst die Dame am LRA ist ratlos ?! Habt Ihr Erfahrung, damit ich nichts falsch mache
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
BAföG, Ausbildung und Studium
Hallo,
nein Wohnrecht ist kein Vermögen.
Dort eintragen "Siehe Zusatzerklärung auf seperatem Blatt" und dort das eintragen. Die Bafög Sachbearbeiter/innen werden das dann selbst richtig einordnen, ggf nach Rücksprache mit ihrer Rechtsabteilung.