Bafög bei Wechsel nach 4. Semester?
Hey, ich bin zurzeit in der ungünstigen Situation, dass ich mein Studium an einer Hochschule abbrechen und es an einer Fernhochschule fortsetzen möchte, da ich bei meiner aktuellen Hochschule einfach keine bezahlbare Wohnung finde, in der auch mein Hund wohnen darf (ich suche seit ca. 2 Jahren und nein, der Hund kann sonst nirgendwo hin, ohne ihn bin ich emotional aufgeschmissen).
Bis jetzt gab es deswegen keine Probleme, da wir sowieso nur Online-Vorlesungen hatten, jetzt (im 4. Semester) habe ich allerdings Präsenz, die ich mangels Wohnung nicht wahrnehmen kann. Zudem könnte ich mir ca. 5 Module anrechnen lassen, da mein Erststudium leider im Detail ziemlich einzigartig ist.
Nach dem was ich bis jetzt gelesen habe, hätte ich dadurch keinen Anspruch mehr auf Bafög. Deswegen meine Frage, war vielleicht schon mal jemand in einer ähnlichen Situation? Kennt sich jemand in dem Gebiet aus und kann helfen? Und vor allem: wenn ich kein Bafög mehr beziehen kann, kann ich mein zukünftiges Studium auch anders fördern, also gibt es Staatskredite oder könnte ich dann ALG II beziehen?
Ich habe schon beim Bafög-Amt versucht, meine Fragen zu beantworten, allerdings konnte ich bis jetzt niemanden erreichen. Ich würde mich also über euer Wissen/eure Erfahrungen freuen.
1 Antwort
Hier muss man erst mal unterscheiden: geht es um einen Fachrichtungswechsel (nach dem 3. Semester in der Regel nicht mehr machbar, ohne den Bafög Anspruch zu verlieren) oder um einen reinen Schulwechsel, bei dem du aber den Studiengang weitermachst? In dem Fall bekommst du weiter BAföG, wenn du aber im Semester zurückgestuft wirst (also wenn du jetzt zB 4. Semester bist und man dich vor Ort ins 2. Semester einstuft) dann zählst du fürs BAföG weiterhin als 4.Semestler. Da könnte es dann schwierig werden, denn ab dem 5. Semester müssen Leistungsnachweise erbracht werden und es fehlen dir nach hinten raus dann 2 Semester.
Ansonsten gibt es noch den KfW Kredit für Studierende. Der muss aber komplett und mit Zinsen zurück gezahlt werden.