Badezimmerschrank Festkleben?

4 Antworten

Zwar darf ein Mieter nicht „wie wild“ drauf losbohren, aber ein Vermieter darf Bohren in Fliesen und Fugen keinesfalls generell verbieten – auch nicht per Individualvereinbarung.

Sparsamkeit zahlt sich für den Vermieter nicht aus

Seien Sie als Vermieter bei der Ausstattung von Bad oder Gästetoilette nicht geizig. Fehlt jegliche Vorrichtung oder ist das Bad nur rudimentär ausgestattet, müssen Sie es hinnehmen, dass Ihr Mieter die fehlenden Vorrichtungen selbst anbringt und zwar dort, wo er es für richtig hält, denn Handtuchhalter oder Spiegel gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Fehlen diese Vorrichtungen, ist es schwer, für angebohrte Fliesen Schadenersatz durchzusetzen. Um solche Fälle zu vermeiden, empfehlen sich mindestens folgende Einrichtungsgegenstände:

  • Handtuchhalter an Dusche, Badewanne und Waschtisch,
  • Duschstange und Duschvorhangstange,
  • Toilettenpapierhalter,
  • Spiegel mit Ablage und Beleuchtung oder Spiegelschrank.
Ein generelles Bohr- und Dübelverbot im Mietvertrag ist unwirksam

Mancher findige Vermieter vermerkt im Mietvertrag (bevorzugt unter Sonstiges) ein generelles Verbot von Bohrlöchern in Fugen und Fliesen. Lassen sie als Vermieter besser die Finger davon und greifen Sie zur Individualvereinbarung, die Sie mit Ihrem Mieter ausgehandelt haben. Der Bundesgerichtshof befand schon 1992, dass eine solche Klauseln in einem vorformulierten Mietvertrag unwirksam ist (Az. VIII ZR 10/92).

Ausführliche Informationen und Urteile findest du hier:

https://deutschesmietrecht.de/kuendigung/wohnungsabnahme/286-so-vermeiden-sie-duebelloecher-in-badfliesen.html

Gut zu wissen:

Halten geklebte Befestigungen, insbesondere in Feuchträumen wie dem Bad nicht und der Spiegelschrank kracht herunter und beschädigt Fliesen, Wanne, usw. wäre dies fahrlässig. Als Verursacher müsstest du für die Schäden haften.

Mein Tipp:

Wenn der Vermieter Angst um seine Fliesen hat, kann er dir ja auch einen Handwerker vorbei schicken, der die Bohrlöcher bohrt.

Sollte der Vermieter Alternativen vorschlagen und ihr keinen Stress haben wollt, solltet ihr auf jeden Fall darauf bestehen, dass der Vermieter die Befetigung übernimmt. Damit seit ihr im Ernstfall auf der sicheren Seite.

Das kann der Vermieter nicht verbieten. In normaler Zahl für normale „Gegenstände“ darf natürlich gebohrt werden! Bohrt aber am besten in die Fugen.

Vieles kann man mit dem sog. Spiegelklebeband von Tesa kleben, aber für einen Schrank seh ich schwarz.

T3Fahrer

Hollywood221520 
Fragesteller
 11.12.2019, 01:13

Mit so nem Tape hätte ich super Angst das uns das Ding mitten in der Nacht abfällt und das Waschbecken oder so kaputt macht. Da sind leider keine normalen Fugen! Die sind direkt aneinander

T3Fahrer  11.12.2019, 01:16
@Hollywood221520

Also an sich hält das Tape wirklich bombenfest. Der Schrank müsste halt hinten eine möglichst große glatte Fläche haben, die den Fliesen unmittelbar anliegt, so dass das Tape recht großflächig verklebt werden kann. Schwierig kann es werden, wenn die Fliesen so eine neuartige/moderne Anti-Schmutz-Beschichtung haben.

Zwischen den Fliesen bohren!

Darf der VM übrigens nicht verbieten

Hollywood221520 
Fragesteller
 11.12.2019, 01:09

Naja er hats nicht per se verboten, er hat halt gesagt die Fliesen müssen im Top Zustand sein wenn wir wieder ausziehen und das ist mir schlichtweg zu teuer 😅 da ist leider null Platz zwischen den Fliesen

Repwf  11.12.2019, 01:11
@Hollywood221520

Und selbst in die Fliesen kann er nicht verbieten wenn es sich um „normalen“ Gebrauch handelt / ein alibert im Bad zb wäre definitiv ein normaler Gegenstand

Bohr halt in die Fuge.

Es ist rechtens, das anbohren der Fliesen zu untersagen.