BAB-Antrag: Eintragunsvermerk der zuständigen Kammer!

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Der Ausbildungsbetrieb muß den Ausbildungsvertrag bei der zuständigen Kammer eintragen lassen. Auf dem Ausbildungsvertrag steht eigentlich dann ein Eintragungsvermerk. Falls nicht: Frag bei der Kammer, die für die Ausbildung zuständig ist, also z.B. die Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer, Handwerkskammer.