Azubi Kennzeichnung auf Namensschild
Ist man als Unternehmer** verpflichtet** auf den Namensschildern von Auszubildenen das Wort "Azubi" oder "ich lerne noch" mit aufzunehmen?
Oder reicht es aus, wenn die Lehrlinge durch andere Arbeitsbekleidung (Weste/Hemd) sich von Facharbeitern unterscheiden?
Danke für eure Infos - aber bitte nicht "ja, wäre gut, wenn mans weiß" sondern wirklich nur, ob man rechtlich dazu verpflichtet ist
1 Antwort
rechtlich verpflichtet nicht ... ist aber eine nette Geste gegenüber Kunden und anderen die mit den Azubis zu tun haben ... erstens wissen sie wen sie vor sich haben und dass man nicht 100 % erwarten kann .....