Muss ich als Volljähriger Azubi im Einzelhandel jeden Samstag arbeiten?

8 Antworten

hey icj muss auch jeden samstag arbeiten leider in ganz seltenen fällen gibt es mal einen samstag frei

hätte man wenigstens einen im monat wäre es ja auch gut

Insofern die vertraglich geregelten Bedingungen (''Tägliche Arbeitszeit 8 std. und 40std. die Woche'') dabei beachtet werden ist das rechtlich okay, da für über 18-Jährige nicht mehr das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt (welches - mit Ausnahmen - die Arbeit Jugendlicher an Samstagen verbietet), sondern das Arbeitszeitgesetz ... und das sieht den Samstag als ganz normalen Werktag an.

Normalerweise ist es im Einzelhandel üblich, im wöchentlichen Wechsel einen Ausleichstag in der Woche frei zu haben. Und gerade Azubis haben einen besonderen Schutz.

Oder hab ich da was falsches gelernt?

@Georgo

Der Meinung bin ich auch !

@Georgo

@Georgo

Deshalb schrieb ich ja ''Insofern die vertraglich geregelten Bedingungen (''Tägliche Arbeitszeit 8 std. und 40std. die Woche'') dabei beachtet werden''.

Meines Wissens gehört die Berufsschulzeit zur Arbeitszeit. Kommt es dann mit den 40 Stunden noch hin?

Wenn Du täglich 8 Stunden und 40 Wochenstunden arbeiten sollst, wären diese 40 Stunden nach 5 Tagen abgearbeitet, oder? (5 x 8 = 40) Danach kämen dann zwei freie Tage. Da ja auch samstags gearbeitet wird, müssten der eine freie Tag in der Woche gegeben werden.

Normalerweise ist es im Einzelhandel üblich, im wöchentlichen Wechsel einen Ausleichstag in der Woche frei zu haben.
Und gerade Azubis haben einen besonderen Schutz.

Sprich mal mit dem Betriebsrat oder dem Lehrer an der Schule über das Problem.
Alles Gute.

Das kann ich mir nicht Vorstellen,dass das Rechtens ist ! Es steht ja im Arbeitsvertrag 8 Std.- am Tag,40 Std.Woche . Dir steht auf jeden Fall mindestens 1 Freier Samstag im Monat zu .

Es steht ja im Arbeitsvertrag 8 Std.- am Tag,40 Std.Woche

Das spricht aber nicht gegen arbeiten am Samstag.

Dir steht auf jeden Fall mindestens 1 Freier Samstag im Monat zu

Und auf welcher rechtlichen Grundlage basierend?

@bitmap

Hast Du in seiner Frage etwa Gelesen das Er einen Ausgleichstag für die Samstagsarbeit bekommt,ich nicht ! Und wenn Du Rechnen kannst sind bei mir 6 x 8 = 48 Stunden und keine 40 Stunden wie im Arbeitsvertrag festgehalten . Auch im Einzelhandel wird an Samstagen im Wechsel gearbeitet .

@bitmap

weisst du vielleicht auch wo man das nachschlagen kann das mir mindestens einen freien Samstag zu steht?

@tayos31

Das würde mich auch mal interessieren. Auf meine Rückfrage dazu hat isomatte ja nicht geantwortet.

@bitmap

Habe die Nachricht eben erst gelesen ! Geb im Internet einfach mal ein , SAMSTAGS ARBEIT , da kannst Du die Regelungen und Vergütungen nachlesen !

@bitmap

Geb genau das im Internet ein ! MUSS ICH ALS LEHRLING IM EINZELHANDEL JEDEN SAMSTAG ARBEITEN ! Da steht alles genau Beschrieben,auch mit Ausnahmen und Vergütung !