azubi + hartz 4 zu einer bedarfsgemeinschaft?
hallo, meine freundin (21) macht eine ausbildung zur veranstaltungskauffrau im 1. lehrjahr, sie bekommt 346€ netto und 288€ bab + 186€ kindergeld. ich bin derzeit ausbildungssuchend, 22 jahre und bekomme den ALG2 regelsatz. meine freundin würde gerne bei mir einziehen und die hälfte der miete bezahlen. es handelt sich um eine 35 quadratmeter-wohnung die mir bisher komplett bezahlt wird. laut §7 sgb2 hätten wir ein jahr zur probe in dem wir nicht als bedarfsgemeinschaft gelten. beim arbeitsamt wurde uns aber soeben gesagt, dass wir vor gericht gehen müssten um unser recht einzuklagen, da das verfahren sich über anderthalb jahre hinziehen könnte und ihr einkommen bei mir in der zeit angerechnet wird, steht diese möglichkeit somit außer frage. kann mir also jemand sagen, wie viel ausbildungsvergütung und bab sie dadurch verlieren würde ?
als ergänzung: ein umzug würde für uns nicht in frage kommen und antworten die mich als sozialschmarotzer hinstellen kann ich auch nicht gebrauchen. also vielen dank schonmal für jede antwort die uns weiterbringt!
3 Antworten
beim arbeitsamt wurde uns aber soeben gesagt, dass wir vor gericht gehen müssten um unser recht einzuklagen, da das verfahren sich über anderthalb jahre hinziehen könnte und ihr einkommen bei mir in der zeit angerechnet wird, steht diese möglichkeit somit außer frage.
hehe .. lustig Aussage .. als erstes Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Mitarbeiter, der das so gesagt hat, zweitens bei Sozialgericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen, wenn Jobcenter widerrechtlich anrechnen will. Gesetzgeber und Rechtsprechung gestehen euch ein Jahr Zeit zu, das Zusammenleben wie ein Ehepaar auszuprobieren. Habt ihr keine Kinder, könnt nicht über Vermögen oder Einkommen des jeweils anderen verfügen oder seid nicht "verheiratet", wird das Jobcenter im ersten Jahr keine BG nachweisen können, auch wenn ihr in einem Bett pennt. Insofern ist die Drohung heiße Luft ...
Abgesehen davon ist es - sorry - vollkommen bescheuert, freiwillig zu zweit auf 35m² zu hausen.
Du musst gar nichts erklären.
Du teilst ggf. den Zuzug deiner Freundin mit (kannst noch angeben, dass ihr keine BG darstellt).
PENG! AUS!
Kein Rumkaspern, kein Rumstottern, kein Erklären; wenn das Amt etwas will .. sollen sie dir jede Frage schriftlich geben.
Kürzen sie deine Leistungen mehr als um die halben Kosten der Unterkunft, Fachaufsichtsbeschwerde ... einfach so aus Lust und Laune ... Widerspruch und sofort zum Sozialgericht.
ja gut, dann sag ich das morgen so und meine freundin nehm ich da auch gleich nochmal mit...nur vorhin wurde uns gesagt, dass in 95% der fälle für eine bedarfsgemeinschaft entschieden wird und wir es gerichtlich entscheiden lassen müssen...aber ich lasse mich einfach nicht irritieren und zur not gibt es halt eine beschwerde. also in diesem sinne vielen vielen dank und ich hoffe ich kann das morgen klären!
nur vorhin wurde uns gesagt, dass in 95% der fälle für eine bedarfsgemeinschaft entschieden wird und wir es gerichtlich entscheiden lassen müssen...
Die Richter werden sich bedanken, wenn das Jobcenter ein aussichtsloses Verfahren anstrengt.
Wie gesagt: da hat sich jemand extrem aufgeplustert ... in vielen Jobcenter wird im ersten Jahr nicht mal die Braue gehoben, solange kein gemeinsames Kind und keine gegenseitigen Kontovollmachten vorliegen, da sich realiter kaum eine BG gerichtsfest nachweisen lässt.
Sie wird keinen Cent ihrer Gelder verlieren, da sie nichts vom Jobcenter bekommt. Dir wird sicher die Hälfte der Miete angerechnet. Das Geld "verleirst" du also sicher, auch wenn ihr keine Bedarfsgemeinschaft bildet.
Evt wird auch ihr gesamtes Einkommen in die Bedarfsgemeisnchaft eingerechent.
ja also was denn nun..fällt das geld von ihr nun weg oser bleibt es? mit deinem 2. absatz widersprichst du dir selbst! es würde ja schon helfen zahlen zu hören..und dazu kommt ja noch, dass ihr BAB von der arbeitsagentur kommt und ja dann auch beschnitten wird? sie hat quasi im monat mit gehalt, kindergeld und bab 820€ und das dürfte sie dann behalten und nur mir wird etwas abgezogen?
Ihr Einkommen wird keinen Cent beschnitten...aber dein Alg 2 koennte niedriger ausfallen.
Da hat die Agentur für Arbeit recht: von Anfang an wir das Job-Center den Buchstaben des Gesetzes, der Verordnungen und Arbeitsanweisungen folgen und in einer so kleinen Wohnung von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen. Somit sind die Einkommen aller Personen im Haushalt zusammen zu rechnen. Du weißt bestimmt daß Du (jeder in der Bedarfsgemeinschaft) 100 EUR/Monat ohne Abzug dazu verdienen kannst, von 100,01 EUR bis (ich meine) 1.000 EUR mit einer Anrechnung von 10% und danach 20% bis Du aus ALG2 rausfällst. Also bei zwei Personen in der Bedarfsgemeinschaft wird einfach neu gerechnet, zwei Personen (denke dran das zwei Personen einen niedrigeren persönlichen Grundsatz haben als eine Einzelperson) + Kaltmiete + sonstige Zuschüsse (steht in Deinem Bewilligungsbescheid) abzüglich Kindergeld und der Einkommen (s.o.). Das Job-Center hat das Recht und bei Verdacht die Pflicht zu überprüfen ob Du alleine lebst. Also bei einem Besuch sollte Deine Wohnung entsprechend aussehen, dass kein Verdacht auf einen Untermieter aufkommen kann.
naja wir wollten das ganze schon machen ohne uns als wg zu melden, da das in einer einraumwohnung wohl tatsächlich schwer möglich ist das der kontrolle vom arbeitsamt auch zu beweisen. wir informieren uns nun schon seit tagen in foren und versuchen ähnliche fälle zu finden aber es gibt wohl einfach nicht das maßgeschneiderte beispiel für uns und die einzige hoffnung war der oben genannte paragraph, der uns wohl gestattet, dass wir ein jahr auf probe zusammenwohnen, weil wir kein gemeinsames kind haben und auch im ernstfall nicht füreinander einstehen würden..in deinem fall heißt das also, dass meiner freundin von ihrem geld 337€ zustehen und noch 100€ vom bab und das kindergeld würde dann auch wegfallen? und von den 437€ die sie dann hätte müsste die die hälfte der miete tragen? oder hab ich da etwas falsch verstanden?
Von ihrem Geld wird nichts wegfallen. Kein einziger Cent! Nur dein ALG2 wird davion betroffens ein.
und von wie viel kann da die rede sein?
Wenn sie als BG gewertet werden, darf der teil ihres Einkommen, den sie nicht nur Bedarfsdeckung benötigt, bei ihm angerechnet werden; ihr Leistungsausschlus ist vollkommen Banane.
ich war vorhin bei meiner fallmanagerin, die mir für morgen einen termin bei der leistungsabteilung beschafft hat und am liebsten würde ich deine antwort da morgen so 1:1 zitieren aber weil es eigenartig wirkt dort aus foren vorzulesen und das ganze hier relativ schnell gehen muss...was mach ich am besten damit wir gar nicht erst als bg gelten ohne vor gericht zu müssen und wir das diesen monat am besten noch durchprügeln und wenigstens etwas sicherheit haben?