AVR Gehaltseinstufung - Erlangung der nächsten Stufe?

1 Antwort

Nachzahlung wäre das dann und nicht Rückzahlung.

So einen Unsinn (bei Leistungen unter dem Durchschnitt unerbleibt die Höherstufung) unterschreibt man eigentlich nicht. Netter christlicher Verein.

Ansonsten: Bei Leistungen des Mitarbeiters, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.

Bei Leistungen, die erheblich unter dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verlängert werden. Bei einer Verlängerung der Stufenlaufzeit hat der Dienstgeber jährlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Verlängerung noch vorliegen. Für die Beratung von schriftlich begründeten Beschwerden von Mitarbeitern gegen eine Verlängerung nach Satz 2 bzw. 3 ist eine betriebliche Kommission zuständig. Die Mitglieder der betrieblichen Kommission werden je zur Hälfte vom Dienstgeber und von der Mitarbeitervertretung benannt; sie müssen der Einrichtung angehören. 6Der Dienstgeber entscheidet auf Vorschlag der Kommission darüber, ob und in welchem Umfang der Beschwerde abgeholfen werden soll.

Lege Beschwerde eine, wenn Du meinst, daß Du einen guten Job machst, dann muß sich die betriebliche Kommision damit befassen. Wenn nicht, dann bleibt Du möglicherweise bis zur Verrentung in der jetzigen Stufe 3..

Woher ich das weiß:Recherche