Autoverkauf! Muss bei Privatverkauf die Anzahlung zurückgez. werden bei Vertragsbruch?

3 Antworten

verkauft ist verkauft. Du könntest auf Erfüllung des Vertrags Klagen. Lässt du dich auf eine Auflösung des Vertrags ein, muss auch die Anzahlung zurück gezahlt werden. So ist mein rechtsempfinden.

sorry, ich fragte nicht nach einem Empfinden, sondern nach einer Antwort, die der Tatsache entspricht bzw. dem rechtlichen Status

@Igeltiger1981

Für eine definitive und rechtsbindende Antwort sind Sie, Igeltiger1981, im falschen Forum. Alle Aussagen sind keine Rechtsbelehrungen sondern Einschätzungen nach eigenem Wissen sowie Erfahrungswerten. Definitives erfahren Sie bei einem Anwalt.

Hier gilt vielleicht zu klären warum der Käufer von dem Vetrag zurücktreten möchte, ist dass Fahrzeug in Beschaffenheit nicht so wie Sie es angeboten haben oder aus welchem Grunde sollte er zurücktreten wollen? Wenn dem Verkäufer nun einfällt dass er die Restsumme nicht aufbringen kann oder aus anderen unerklärlichen Gründen stornieren will können Sie die Anzahlung einbehalten und auf Abnahme sowie Ablösung klagen.

also an der Beschaffenheit des Autos liegt es nciht und der Käufer hat es sich ja auch angesehen und Probe gefahren und ist total begeistert gewesen. Es liegt einfach nur am Käufer, dass er jetzt evtl. abspringen muss, weil er die Restsumme evtl. nicht aufbringen kann! aber so etwas weiss man doch vorher, oder?

@Igeltiger1981

Der Vetrag ist bindend und mit seiner Unterschrift hat der Käufer sich zur Abnahme & Zahlung verpflichtet. Wie Sie dass nun mit der Vorauskasse bzw. Anzahlung regeln sollen bei Nichterfüllung seitens des Verkäufer sollten Sie sich Rat bei einem Anwalt einholen. Fakt ist jedoch erst genanntes.

Klar musst du die zurückzahlen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt, darfst du auch nicht die Anzahlung behalten.
Stell dir vor die Anzahlung wäre so hoch wie fast der Fahrzeugpreis, wäre ja ein tolles Ding, dann lässt du den Vertrag platzen und behälst einfach das Geld :O

nicht ich lasse den Vertrag platzen sondern der Käufer! Eine Anzahlung wird doch immer als Sicherheit angesehen bei einem Autoverkauf!

@Igeltiger1981

Ist doch egal wer den Vertrag platzen lässt, die Gegenseite kann jeweils auf Erfüllung des Vertrages bestehen, aber behalten darfst du die Anzahlung nicht.
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Das Recht auf Erfüllung des Vertrages und eventuellen Schadensersatzspruch welchen du über den Zivilweg einklagen könntest, hat nichts mit der geleisteten Vorauszahlung zu tun, diese musst du zurückgeben, ob der Schadenersatz letztendlich vielleicht über der Anzahlung liegt ist eine andere Sache.