Autoschlüssel unterschlagen?
Ein Bekannter hat sich ein gebrauchtes Auto gekauft und ich habe sein altes, fast identisches gekauft. Sein "neuer" Klappschlüssel hatte ein kaputtes Gehäuse, worauf er ohne mein Wissen einen meiner Schlüssel behielt und zerlegte um seinen Schlüssel darin einzubauen. Sein KFZ springt damit jedoch nicht an, da er den Transponder für die WFS aus Unwissen nicht gewechselt hat. Er bat mich um Rat, wodurch mir der Sachverhalt erst bewusst wurde. Er hat nun einen "zerlegten" Schlüssel und den passenden Transponder von meinem Auto und will ihn nicht rausrücken.
Frage: Was debeutet das im juristischen Sinn und was kann ich machen?
3 Antworten
Lt. Kaufvertrag sollten dir 2 Schlüssel übergeben werden, das wurde gemacht. Er hat nichts unterschlagen.
Wenn er den dritten Schlüssel verwenden würde, um dein Auto zu benutzen dann hätte er ein Problem. Ansonsten kann dir das völlig egal sein.
Wenn er den anderen Schlüssel für was auch immer benötigt, dann kann er das machen.
Gerne, du solltest die Antworten von ihm weiter unten lesen :-)
das kein Vertragsbruch vorliegt ist mir schon klar. Ein Vermieter z.B. DARF keinen Schlüssel zurückhalten (ausser es wurde ausdrücklich abgesprochen).
Mit dem Wechsel des Eigentümers sind m.E. ALLE Schlüssel rauszurücken.
Wer weiss es genau?
Wenn du mir jetzt noch die gesetzliche Regelung über das "rausrücken aller Schlüssel" zeigst wäre einem schon geholfen.
Was der Verkäufer muss, ist die Herausgabe der vereinbarten Menge, mehr nicht.
stimmt, deshalb meine Frage hier.
Wie wäre es mit Anzeigen wegen Diebstahl?
Er hat ihn nicht gestohlen, nur nicht herausgegeben
das wäre wenn überhaupt wahrscheinlich eine Unterschlagung
hast du Beweise für die Vermutung?
Er hat es nach meinem Bemerken zugegeben
Dann soll er den ganz schnell (!) wieder umbauen und abgeben!
Muss er doch nicht
Er hat das Auto mit 2 Schlüssel verkauft und 2 Schlüssel hat er auch bekommen
Die Übergabe des Fahrzeugs beinhaltet auch alle (!) relevanten Papiere und Schlüssel!
Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, muss der Verkäufer das Auto und die Autoschlüssel an den Käufer übergeben.
Quelle:
es steht aber nicht "sämtliche" Schlüssel ;)
Davon ist auszugehen, da die Schlüssel ein zum Fahrzeug gehörendes Teil sind und versicherungstechnisch dazugehören
wenn das Fahrzeug Kasko versichert ist und gestohlen wird, muss der Halter alle existierende Schlüssel vorlegen, ubd wenn lt Hersteller ein Schlüssel mehr existiert als vom Halter vorgelegt, zahlen die keinen Cent!
also: wer ein Auto verkauft sollte im eigenen Interesse den Nachweis bringen das alle jemals existierende Schlüssel mit übergeben werden, selbst wenn die defekt sind
denn wenn lt kaufvertrag nur zwei Schlüssel existieren und diese auch übergeben wurden, im Diebstahl Fall aber festgestellt wird, das der Vorbesitzer einen Nachschlüssel bestellt hat, als er noch der Halter war, hat er ein echtes Problem!
deshalb:
schlüssel gehören untrennbar zum kfz
Wie viele Schlüssel stehen im Kaufvertrag?
2 Schlüssel
und wie viele Schlüssel hast du bekommen?
na 2, den 3ten hat er bewusst behalten, um damit seinen zu "reparieren"
und das darf er dann auch
es war sein Auto und er darf es verkaufen wie er will
ob mit 2 oder 3 Schlüssel mit oder ohne Reifen etz
aber ich wusste nichts von einem 3ten Schlüssel und finde es auch nicht rechtens, bewusst einen Schlüssel von irgendwas zu behalten, wenn man es verkauft.
ändert trotzdem nichts daran
ich würde die Fragestellung mal genauer lesen...