Autos nicht zugelassen abstellen?

19 Antworten

Privatgrundstück, Garage oider Tiefgarage mit Erlaubnis des Besitzers.

Auf keinen Fall auf dem Supermarktparkplatz. Wenn das Personal abends nach Hause geht und das abgemeldete Auto sieht, lassen die es spätestens am nächsten Morgen abschleppen. Genehmigt bekommst Du es auch kaum, da die ihren Parkraum ihren Kunden zur Verfügung stellen wollen.

Stimmt das so?

Ja, stimmt so. Ein nichtzum öffentlichen Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug hat nichts im öffentlichen Verkehrsraum zu suchen.

Es kommt hierbei nicht auf den Platz an sondern dartauf, ob man überhaupt eines in den öffentlichen verkehrsraum einbringt.

Wie ist es mit einen Supermarkt Parkplatz?

Wenn der Eigentümer einverstanden ist und der Supermarktparkplatz komplett eingefriedet und verschlossen ist und auch verschlossen bleibt, dann ja.

Wenn jeder drauffahren kann, dann ist das zwar Privatparkplatz, aber weil jeder drauf fahren kann, ist es tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum.

Wo kann ich den parken damit ich nicht wieder einen Aufkleber bekomme .

Auf einem abgeschlossenen, der Öffentlichkeit nicht einfach so zugänglichen Gelände.

Dies kann der Hinterhof sein, eine Tiefgarage, eine Garage, etc.

In dem Moment jedoch, wo jeder drauffahren kann, auch bei Privatgelände, ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen ohne Zulassung nicht mehr gestattet - auch nicht auf Privatgrund.

Du darfst im öffentlichen Raum kein nicht zugelassenes Fahrzeug abstellen. Du darfst auch nicht damit fahren.

Wenn Du die Genehmigung hast, darfst Du es auf privatem Grund abstellen. Dazu würde auch ein Supermarktparkplatz gehören. Die werden Dir aber die Genehmigung nicht geben, weil es ein Kundenparkplatz ist. Und wenn Du Dich ohne Genehmigung dorthin stellst, wird ohne Ankündigung abgeschleppt.

Lass den Wagen wieder zu, dann hast Du das Problem nicht.

Mikkey  09.04.2019, 20:35
Du darfst im öffentlichen Raum kein nicht zugelassenes Fahrzeug abstellen. Du darfst auch nicht damit fahren.

Satz 2 ist richtig. Satz 1 nicht, jedenfalls wenn Du mit "öffentlicher Raum" den im Gesetz verwendeten "öffentlichen Verkehrsraum meinst"

Es gibt keine Vorschrift, die einem Grundstücksbesitzer verbietet, auf seinen Grund etwas abzustellen, auch wenn das auf einem zum öffentlichen Verkehrsraum gehörenden Teil geschieht.

Dieses Etwas mag auch ein nicht angemeldetes Kraftfahrzeug sein.

Ein Auto, das nicht angemeldet ist, darf nicht im öffentlichen Raum stehen. Du musst Dir einen privaten Parkplatz suchen oder eine Garage.

Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, sondern nur auf Privatgrund.

Beachte, dass du mit dem abgemeldeten Fahrzeug nicht fahren darfst, auch nicht ein paar Meter! Du musst das Fahrzeug also entweder abschleppen oder schieben.