Darf ein Supermarkt wirklich Autos abschleppen lassen?
Bei Parkplätzen von Supermärkten steht ja immer auf einem Schild, dass nur Kunden parken dürfen und dass Autos von welchen, die nicht dort einkaufen, kostenpflichtig abgeschleppt werden. Jedoch meinte mein Vater, dass die das gar nicht dürfen. Ein Auto dürfe nur abgeschleppt werden, wenn es irgendwen behindert. Stimmt das?
11 Antworten
Soweit ich weiß ist der Parkplatz ja nicht öffentliches Gelände, sondern Eigentum des Supermarktes. Und der darf bestimmen, wer auf seinem Grund und Boden parken darf. Wer sich nicht daran hält, darf auch abgeschleppt werden.
Wäre ja auch so, wenn jemand auf meinem Parkplatz parken würde. Der behindert niemanden - aber es ist MEIN Parkplatz, den ich gekauft habe. Also lasse ich den natürlich abschleppen (wenn ich Bock auf das Risiko habe, zunächst in Vorleistung treten zu müssen und im Zweifel auf den Kosten sitzen zu bleiben...)
Der Eigentümer eines (privaten) Grundstücks darf durchaus Fahrzeuge von seinem Privatgelände abschleppen lassen. Als Auftraggeber muss er allerdings dafür zunächst auch mal die Kosten übernehmen. Und die Kosten muss er erst einmal von Dir zurück holen.
Soll dein Vater das ausprobieren, aber nicht jammern wenn das Auto dann tasächlich mal am Haken hängt. Der Parkplatz ist Privatgelände des Supermarktes. Selbstverständlich kann der Eigentümer des Grundstückes Fahrzeuge, welche widerrechtlich dort abgestellt werden, entfernen lassen. Zwar vergrault man sich dann zukünftige Kunden, aber dulden, das wirkliche Kunden dort keinen Parkplatz bekommen, braucht der Eigentümer auch nicht.
Wenn du den zahlenden Kunden den Parkplatz wegnimmst, dann behindert dein Fahrzeug!