umgekehrt parken erlaubt

10 Antworten

parken entgegengesetzt zur Fahrtrichtung ist verboten und wird mit einem Bußgeld von 15 Euro belegt. § 12, Abs. 4 StVO

Du mußt in Fahrtrichtung der Straßenseite parken, wenn Du längs der Straße parkst. Wenn Du in einer Parkbucht (Winklig zur Fahrbahn) kannst Du vorwärts oder rückwärts einparken. Endet die Parbucht an einer Mauer, sollte man nicht rückwärts einparken, da es zu beschädigung der Mauer durch die Aufpuffgase kommen kann (Flecke)

leg vorsichtshalber eine Decke drunter, bevor du es aufs Dach drehst

nein, du darfst nicht gegen die Fahrtrichtung parken, dafür bekommt man auch durchaus Knöllchen

in Einbahnstraßen darfst du auf beiden seiten in eine Richtung parken, das ist doch auch etwas, oder?