autoreifen: r16 erlaubt wenn im farhzeugbrief r17 steht?

3 Antworten

ja darfst du! bei mir stehen auch nur die 16" Sommer drin, die 15" Winter nicht. nur bei fahrzeug untypischen reifen benötigt man eine abnahme durch den tüv.

kann sich die versicherung beispielsweise bei inem unfall quer stellen ? weil ich nicht "verkehrssicher" unterwegs war oder so ? ^^

@ComputerKind97

nein, das wäre ja wahnsinn! in meinem fahrzeugschein stehen nur die 16" sommer, die 15" Winter waren aber schon von werk aus dabei. wäre doch wahnsinn wenn se nen neuwagen ohne zugelassener felgen und reifen aufn markt werfen xD

Du solltest sicherstellen das die Reifen- Felgenkombination auch  für dein Fahrzeug zulässig ist ( zB die bremsen auch Drunterpassen  was Häuffig der Grund für mindestgrössen  bei Felgendurchmessern  ist  ) ..

Im Normalfalle  bekommt man  das auch abgenommen wenn der Abrollumfang der Reifen  gleich bzw annähernd gleich ist aber das muß durch einen erfahrenen Reifenhändler  nach Sichtung deiner Papiere und der Fahrzeugdaten festgestellt werden   und wenn der das nicht kann  im Zweifelsfall mal beim TüV / oder andere Prüforganisation  vorfahren und einfach Fragen..

Joachim

Auf R16 Felgen passen keine R17 Reifen. Oder Umgekehrt auch nicht.

Ob Du  R16 Reifen mit passenden Felgen fahren darfst, kann dir der Reifenhändler sagen.

das stimmt natürlich! die reifengröße muss natürlich die selbe sein wenn man die selben felgen nutzen will! 

les die frage doch nochmal durch :) felgen und reifen sind beide r16 aber im fahrzeugbrief steht r17 meine frage ist ob ich r16 benutzen darf :)

@ComputerKind97

kurz und knapp: ja! ich denke mal die R17 die eingetragen sind, sind die sommer reifen? also das selbe wie bei mir. fazit: ja dur darfst die 16er nutzen auch wenn sie nicht im schein stehen! bei komplett neuen felgen die keine ABE haben muss man natürlich eintragen. aber ich denke mal im winter haste normal stahl. also reifen umziehen, dran und gut ist

@Rockuser

das erklärts natürlich am besten, serienbereifung muss man nie eintragen lassen. auch nicht wenns nicht im schein steht