Gewährleistungsanpruch bei mangelhaften Reifen (Gebrauchtwagenkauf beim Händler)?

3 Antworten

Nein, du hast keinen Anspruch.

Dass Reifen einem gewissen Verschleiss unterliegen und dass sich ein Reifen auch ungleichmässig ablaufen können ist bekannt.

Weiter ist der Verschleiss an einem Reifen über die Profilstärke ja problemlos erkennbar.

Normaler Verschleiss ist kein Sachmangel sondern ist begründet in der Tatsache, dass du hier gebrauchte Ware gekauft hast, die logischerweise schon vor dem Verkauf einem gewissen Verschleiss unterworfen war, der dir auch bekann gewesen sein dürfte.

Wenn die Reifen aber nicht mehr Nutzbar sind, dann handelt es sich ja effektiv um defekte Ware.

Wenn die Bremsen runter sind müsste der Händler ja auch darauf hinweisen, dass die Bremsen nicht mehr einsatzbereit sind.

Es sei denn natürlich "gekauft wie gesehen" steht drin, dann hättest dir die Reifen genauer anschauen müssen.

Nein, der Händer ist nicht verpflichtet Dir neue Reifen dazuzugeben.

...aber das Fahrzeug in einen Zustand zu verstzen,dass die Reifen innen nicht abfährt.

@sigi1234

Wobei nicht feststeht, ob der Satz Sommerräder überhaupt von diesem Auto war. Klarheit bringt da nur eine Achsvermessung.

Die Frage ist doch,warum sind die Reifen innen abgefahren.Da stimmt doch Sturz und oder Spur nicht.Du hast also Anspruch auf Nachbesserung,also Achsvermessung.Dieser Zustand hätte dem Händler selbst auffallen müssen.Er ist gesetzlich verpflichtet,ein Fahrzeug vor dem Wiederverkauf zu überprüfen.Gewährleistungsanspruch,ganz klar,ja.