Gewährleistungsanpruch bei mangelhaften Reifen (Gebrauchtwagenkauf beim Händler)?

3 Antworten

Nein, du hast keinen Anspruch.

Dass Reifen einem gewissen Verschleiss unterliegen und dass sich ein Reifen auch ungleichmässig ablaufen können ist bekannt.

Weiter ist der Verschleiss an einem Reifen über die Profilstärke ja problemlos erkennbar.

Normaler Verschleiss ist kein Sachmangel sondern ist begründet in der Tatsache, dass du hier gebrauchte Ware gekauft hast, die logischerweise schon vor dem Verkauf einem gewissen Verschleiss unterworfen war, der dir auch bekann gewesen sein dürfte.

Nein, der Händer ist nicht verpflichtet Dir neue Reifen dazuzugeben.

Die Frage ist doch,warum sind die Reifen innen abgefahren.Da stimmt doch Sturz und oder Spur nicht.Du hast also Anspruch auf Nachbesserung,also Achsvermessung.Dieser Zustand hätte dem Händler selbst auffallen müssen.Er ist gesetzlich verpflichtet,ein Fahrzeug vor dem Wiederverkauf zu überprüfen.Gewährleistungsanspruch,ganz klar,ja.