Firma auf falsche Person angemeldet: Strafbar?

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natürlich darf man nicht den Namen eines anderen benutzen ohne dessen einwilligung, zumal das eigentlich auch nicht so einfach geht. du musst ja eine firma gründen und b wäre dann geschäftsführer. gründe könnten sein: abgabe der eidesstattlichen versicherung (offenbarungseid), vorige insolvenz und umschreibung der firma auf person b - alles um zu umgehen, das bestehende gläubiger an ihr geld kommen, da wohl die altfirma aufgelöst wurde oder durch die eV keine gegründet werden kann.

Habe, als ich noch Angestellter gewesen bin eine Firma gegründet. Die Firma liess ich auf den Namen meiner Frau anmelden. Freilich mit ihrer Kenntnis.

Ich durfte aus vertraglichen Gründen während meines Angestelltenverhältnisses keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehen.

Als ich dann meinen Job aufgab und mich nur mit meiner Firma beschäftigte, habe ich die Firma auf meinen Namen umschreiben lasen. Das ist kein Problem.

Die Frau muss nicht die Arbeit in der Firma erledigen, auch wenn die Firma auf ihren Namen läuft. Wer letztendlich für das Funktionieren der Firma sorgt, ist im Grunde egal. Derjenige, auf dessen Namen die Firma läuft ist eben Ansprechpartner z. B. für Behörden. Mit einer Vollmacht kann man auch im Namen desjenigen handeln, auf dessen Namen die Firma läuft, aber mit der Firma im Grunde nichts zu tun hat, also nicht in der Firma arbeitet.

Ähnlich verhält sich das im Handwerk. Will einer einen Handwerksbetrieb eröffnen für den ein Meister Bedingung ist, so kann er, falls er selber kein Meister ist, sich von einem externen Meister ( manchmal auch Rentner) vertreten lassen und seinen Betrieb eröffnen.

Möglich ist das schon. Die entsprechende Person muss das halt mitmachen. Und auch die Gründe können vielfältig sein. Möglich z.B., dass der Betreffende aus irgendwelchen Gründen gar keinen Gewerbeschein mehr bekommt. Auch möglich, dass er bereits eine andere Firma an die Wand gefahren hat und hier einen "Neustart" versucht!

Die richtige Person muß schon unter Vorlage ihres Personalausweises die Firma anmelden. Bei Personengesellschafte gilt das Gleiche. Die übrigen Firmen werden über notarielle Verträge begründet und die für die Firma Haftenden benannt und ins Handelsregister eingetragen.

das ist desöfteren gang und gebe, wenn ne firma den bach runtergeht...einfach auf anderen namen schreiben und wieder gewinn einfahren.... das ist unsere derzeitige deutsche wirtschaft...und das ist definitiv nicht strafbar, wenn nen firmeninhaber sowas macht...leider