auto vom ex geklaut

13 Antworten

Ruf die Polizei und zeige ihn an wegen Diebstahl :o

ich habe es ihm geliehen um für 4 tage wegzufahren

Das ist eine klare Unterschlagung (§ 246 StGB)! Entweder Du gehst zur Polizei (den Fahrzeugbrief bzw. die "Zulassungsbescheinigung II" nicht vergessen) oder Du erstattest die Anzeige über die Internetwache (so denn "Deine" Polizei in Deinem Bundesland eine hat). Das Auto wird dann zur Fahndung zwecks "Eigentumssicherung" ausgeschrieben.

Wer hat den KFZ-Brief - wer steht im KFZ-Brief??

Wenn du ihn besitzt oder drin stehst kannst du ihn auf Herausgabe verklegen ( Ohne Besitz des Briefes etwas riskanter )

Anzeige ( Unteschlagung / Diebstahl ) wäre denkbar

Ich dachte du hast das Auto von deinem Ex geklaut.

In dem Fall hätte ich gesagt lass es uns auf der Motorhaube treiben ;)

Du kannst ihn anzeigen, und die Herausgabe des Autos fordern (Anwalt)

Beweisdokumente (Versicherungsunterlagen, Fahrzeugausweis, falls vorhanden) und ab zur Polizei.