Kann man einen verliehenen Haustürschlüssel zurück verlangen?

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Hallo Bernd,

egal unter welcher Begründung der Schlüssel damals ausgehändigt oder die Erlaubnis zum Nachmachen erteilt wurde, sobald jemand aus einer Wohnung auszieht, hat er (sogar ungefragt) alle mit dieser Wohnung in Verbindung stehenden Schlüssel dem Wohnungseigentümer oder, wie in Deinem Fall, dem/den verbleibenden Mietern auszuhändigen.

Du solltest Deiner Exfeundin (schriftlich per Einschreiben oder persönlich mit Bestätigung der Übernahme des Schreibens) eine angemessene Frist setzen, in der sie Dir den oder die Schlüssel aushändigen soll. Wenn Ihr Euch häufiger seht und/oder sie in der Nachbarschaft wohnt, dann sind 3 Werktage sichrelichals angemessen genug zu betrachten. Mit einer Frist von 14 Tagen, die auch gesetzt werden sollte sofern sie weiter weg wohnt, stehst Du aber auf jeden Fall auf der sichren Seite. Und wenn sie da dann immer noch bockt, gehst Du eben zum Anwalt und holst Dir die Schlüssel mit richterlicher Verfügung (die nicht geringen Kosten darfst Du Dir von Deiner Ex wiederholen.) Diesen möglichen Schritt würde ich auch im Schreiben erwähnen, damit sie sich den Konsequenzen ihres rechtswidrigen Verhaltens bewusst wird und schon vorher einlenkt.

Gruß Kira-Bianca

Danke für die ausführliche Erklärung. Ich denke wenn ich ihr das so sage wird auch kein Einsatz von Rechtsmitteln notwendig sein. Wenn doch weiß ich ja jetzt was zu tun ist.

@Berndwurst

Danke für den Stern. :-)

Hallo,hatte so eine ähnliche Frage heute gestellt und freue mich das es hier so einen ähnlichen Fall gibt.Die Antwort hier konnte mir schon weiter helfen!!! traupi54

@traupi54

Freut mich. :-)

Ich habe mir Deine Frage mal angeguckt. Es ist traurig, wenn Ihr gegen Eure eigene Tochter möglicherweise gerichtlich vorgehen müsst.

Rechtlich: Vergiss es. Zeit und Geld für Anwalt und Prozess riskieren? Kauf dir ein neues Schloss, damit kommst du besser weg als so manch anderer nach einer Trennung.

Menschlich: Habt ihr noch gemeinsame Freunde? Vielleicht gibt es indirekte Wege, um an den Schlüssel zu kommen. Dazu weiß ich aber nicht genug über die Situation.

ja haben wir. guter tipp, danke. so werd ich es dann mal zuerst versuchen.

Selbstverständlich ist sie dazu verpflichtet dir den Schlüssel unverzüglich herauszugeben. Vorgehen solltest du wie folgt, wenn sie sich bereits geweigert hat:

  1. Schriftlich per Einschreiben unter Fristsetzung dazu auffordern den Schlüssel herauszugeben.
  2. In dem Schreiben auch androhen auf ihre Kosten die Schlösser auswechseln zu lassen, sollte sie die Frist nicht einhalten.
  3. Ihr in dem Schreiben sicherheitshalber Hausverbot erteilen.
  4. Sollte das alles nicht funktionieren müsstest du deinen Anspruch gerichtlich geltend machen.

Wenn du allerdings Bedenken hast, dass sie einen Zweitschlüssel angefertigt hat, dann kann man natürlich auch gleich das Schloss austauschen.

Hallo Reiswaffel,

soweit ist Deine Antwort formal ok. Aber Punkt 3 erübrigt sich. Denn als Mieter kann ich nur Hausverbot ab meiner eigenen Wohnungstür aussprechen. Für den Bereich im Hausflur und ggf. andere, der kompletten Hausgemeinschaft zur Verfügung stehenden Räume, kann dies ausschließlich der Hauseigentümer oder eine dafür von ihm bevollmächtigte Person.

Und ein Hausverbot für die eigene Wohnung tut nicht Not, weil die Exfreundin den Schlüssel sowieso rechtswidrig zurückhält. Sofern sie ihn verwendet oder einer anderen Person zur Verfügung stellt, die ihn dann verwendet, entspricht das dem Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§123 StGB). Da ist dann die Verletzung möglichen Hausverbots für die betroffende Person das kleinere Übel. ;))

Gruß Kira-Bianca

@KiraBianca

Die Verletzung eines Hausverbotes ist vom Tatbestand des Hausfriedensbruchs umfasst. Wortwörtlich.

Schloss auswechseln oder Anzeige erstatten wenn dir das zu umständlich ist wobei Anzeige erstatten noch umständlicher wäre

da der Schlüssel nur geliehen war, ist er ja immer noch dein Eigentum, notfalls mußt du deine Ex anzeigen