Auto (versehentlich) mit falschen Angaben verkauft?

6 Antworten

Hier kommt es darauf an, was im Kaufvertrag steht. Steht da eine Formulierung wie "gekauft wie gesehen" oder "Privatverkauf, keine Rücknahme" oder ähnlich, hat der Käufer keine Chance.

Zudem steht die Angabe der Leistung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II.

Daher sehe ich wenigen Chancen für den Käufer, da er ja die Papiere vor dem Kauf gesehen hat. Da hätte er das beanstanden müssen.

Maraquia6255 
Fragesteller
 05.04.2019, 22:35

Es steht im Kaufvertrag keine Garantie und Rücknahme. 

Darunter ist per Hand geschrieben gekauft wie gesehen. ( Was der Käufer allerdings !!!NACH!!! dem unterschreiben druchgekritzelt hat, da er meinte sowas gibt es nichtmehr

Fotoespana  05.04.2019, 22:40
@Maraquia6255

Im Privatverkauf gibt es das sicher noch, aber selbst wenn er es durchgestrichen hat und diese Klausel nicht mehr gültig wäre, hat er dennoch keine Möglichkeit auf Rückgabe oder gar Schadenersatz, da das Fahrzeug entsprechend der Fahrzeugdaten verkauft wurde. Tippfehler im Angebot sind immer möglich. Er hat das Fahrzeug so gekauft, er hat die Zulassungsbescheinigung dabei bekommen, da steht es schwarz auf weiß drin, welche Leistung das Fahrzeug hat.

Maraquia6255 
Fragesteller
 05.04.2019, 22:41
@Fotoespana

okei vielen danke !

Gaskutscher  06.04.2019, 00:04

Wenn er es nur auf seinem Exemplar und nicht beim Exemplar für den Verkäufer durchgestrichen hat -> keine Auswirkung.

Ansonsten könnte er ja auch oben eintragen er habe einen Maybach gekauft. ;)

Schön ist es zwar nicht, aber der Käufer hätte ja mal in die Papiere schauen können und müssen.

Steht denn was exaktes dazu im Kaufvertrag?

T3Fahrer

Maraquia6255 
Fragesteller
 05.04.2019, 22:32

Nein im Kaufvertrag sind keine PS Angaben, es sind nur Modellbezeichnung, Fahrzeug Identifikationsnummer etc. eingetragen.

T3Fahrer  05.04.2019, 22:35
@Maraquia6255

Dann sollte dein Freund raus sein. Soweit ich das kenne sind die Verkaufsanzeigen keine Zusicherung, für Fehler darin haftet der Verkäufer nicht.

Das Modell bzw den Motor hat er ja im Vertrag offenbar korrekt angegeben, dann sollte es so ok sein. Dem Käufer lagen ja die Papiere zur Einsicht vor und er hätte sich ggf. über Details zum Modell informieren müssen. Es ist ein Versäumnis des Käufers nicht darauf geachtet zu haben.

Maraquia6255 
Fragesteller
 05.04.2019, 22:37
@T3Fahrer

alles klar, danke für die schnelle Hilfe.

Wenn im Kaufvertrag die korrekte Angabe von kW/PS steht -> sowieso fein raus.

Ansonsten schaut man sich als Käufer auch genau an was in Zulassungsbescheinigung Teil I und II steht.

Weil die Leistung ja in den Fahrzeugpapieren steht, und man die eh für die Ummeldung braucht, kann man eigentlich nicht von Täuschung sprechen. Und mit der genauen Bezeichnug und Wikipedia hätte man auch die richtige Leistung gefunden.

Das hätte dem kaüfer schon auffalen müssne als er die papaiere bekommen hat!

Das is kein mangel also mus der verkaüufer das auch Nicht zurücknehmen!

Eine entschädiegung steht dem kaüfer auch nicht zu würd der verkäufer den wagen zurüchnehmen steht ihm eine angemessene entschädiegung zu der wagen wurde ja 5 wochen lang benutzt.

Am besten ist dein kumpel investirt 70€ und erkundieg sich bei einem Anwalt was so reichtieg wäre damit macht er dan nichts falsch!

Maraquia6255 
Fragesteller
 05.04.2019, 22:34

Es steht im Kaufvertrag keine Garantie und Rücknahme.
Darunter ist per Hand geschrieben gekauft wie gesehen. ( Was der Käufer allerdings !!!NACH!!! dem unterschreiben druchgekritzelt hat, da er meinte sowas gibt es nichtmehr

.