Auto (versehentlich) mit falschen Angaben verkauft?
Guten Abend,
ich habe eine dringende Frage, ein Kumpel von mir hat seinen Seat Ibiza verkauft.
Er hatte das Auto in mobile inseriert, leider hat er was bei der PS Angabe durcheinander gebracht. Das Auto hat 125PS und er hat es mit 150PS inseriert.
Der Käufe hat sich natürlich das Auto vorort angeschaut und ist Probe gefahren hat alles super gepasst. Jetzt nach ca 5 Wochen ist es dem Käufer aufgefallen und möchte das Auto zurück geben oder eine Entschädigung haben. Hat der Käufer das Recht dazu?
Natürlich ist es eine sehr verzwickte Situation für den Käufer sowie für mein Kumpel ( Verkäufer ).
Im Internet liest man der Käufer ist selber schuld da er die Chance hatte alles zu begutachten. Manche sagen da die Angaben falsch sind hat er das Recht das Auto zurück zugeben. Könnt ihr mir helfen und vllt ein bisschen Klarheit in die Situation bringen.
MfG
6 Antworten
Hier kommt es darauf an, was im Kaufvertrag steht. Steht da eine Formulierung wie "gekauft wie gesehen" oder "Privatverkauf, keine Rücknahme" oder ähnlich, hat der Käufer keine Chance.
Zudem steht die Angabe der Leistung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
Daher sehe ich wenigen Chancen für den Käufer, da er ja die Papiere vor dem Kauf gesehen hat. Da hätte er das beanstanden müssen.
Im Privatverkauf gibt es das sicher noch, aber selbst wenn er es durchgestrichen hat und diese Klausel nicht mehr gültig wäre, hat er dennoch keine Möglichkeit auf Rückgabe oder gar Schadenersatz, da das Fahrzeug entsprechend der Fahrzeugdaten verkauft wurde. Tippfehler im Angebot sind immer möglich. Er hat das Fahrzeug so gekauft, er hat die Zulassungsbescheinigung dabei bekommen, da steht es schwarz auf weiß drin, welche Leistung das Fahrzeug hat.
okei vielen danke !
sehr gerne
Wenn er es nur auf seinem Exemplar und nicht beim Exemplar für den Verkäufer durchgestrichen hat -> keine Auswirkung.
Ansonsten könnte er ja auch oben eintragen er habe einen Maybach gekauft. ;)
Schön ist es zwar nicht, aber der Käufer hätte ja mal in die Papiere schauen können und müssen.
Steht denn was exaktes dazu im Kaufvertrag?
T3Fahrer
Nein im Kaufvertrag sind keine PS Angaben, es sind nur Modellbezeichnung, Fahrzeug Identifikationsnummer etc. eingetragen.
Dann sollte dein Freund raus sein. Soweit ich das kenne sind die Verkaufsanzeigen keine Zusicherung, für Fehler darin haftet der Verkäufer nicht.
Das Modell bzw den Motor hat er ja im Vertrag offenbar korrekt angegeben, dann sollte es so ok sein. Dem Käufer lagen ja die Papiere zur Einsicht vor und er hätte sich ggf. über Details zum Modell informieren müssen. Es ist ein Versäumnis des Käufers nicht darauf geachtet zu haben.
alles klar, danke für die schnelle Hilfe.
Wenn im Kaufvertrag die korrekte Angabe von kW/PS steht -> sowieso fein raus.
Ansonsten schaut man sich als Käufer auch genau an was in Zulassungsbescheinigung Teil I und II steht.
Weil die Leistung ja in den Fahrzeugpapieren steht, und man die eh für die Ummeldung braucht, kann man eigentlich nicht von Täuschung sprechen. Und mit der genauen Bezeichnug und Wikipedia hätte man auch die richtige Leistung gefunden.
Das hätte dem kaüfer schon auffalen müssne als er die papaiere bekommen hat!
Das is kein mangel also mus der verkaüufer das auch Nicht zurücknehmen!
Eine entschädiegung steht dem kaüfer auch nicht zu würd der verkäufer den wagen zurüchnehmen steht ihm eine angemessene entschädiegung zu der wagen wurde ja 5 wochen lang benutzt.
Am besten ist dein kumpel investirt 70€ und erkundieg sich bei einem Anwalt was so reichtieg wäre damit macht er dan nichts falsch!
Es steht im Kaufvertrag keine Garantie und Rücknahme.
Darunter ist per Hand geschrieben gekauft wie gesehen. ( Was der Käufer allerdings !!!NACH!!! dem unterschreiben druchgekritzelt hat, da er meinte sowas gibt es nichtmehr
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Es steht im Kaufvertrag keine Garantie und Rücknahme.
Darunter ist per Hand geschrieben gekauft wie gesehen. ( Was der Käufer allerdings !!!NACH!!! dem unterschreiben druchgekritzelt hat, da er meinte sowas gibt es nichtmehr