Käufer will Auto nach 2 Wochen zurückgeben, er unterstellt mir versteckte Mängel
Hallo
Ich habe eine Auto verkauft, Jahrgang 2006 mit 212000km auf dem Tacho ab Platz und ohne Garantie.
Der Käufer hat gesagt, er will das Auto für den Export haben und wenn es nicht gut sei nehme er es auf seine Kosten.
Er hat das Auto gesehen und probegefahren, es lief einwandfrei.
Als ich eines Abends im Internet schauen war, hatte er das Auto das ich ihm verkauft habe für einen höheren Preis inseriert, mit dem Vermerk:" das Auto läuft einwandfrei etc."
Nach 2 Wochen ruft er mich an und sagt er habe eine Panne mit dem Auto gehabt und will das Auto wieder zurückgeben.
Er unterstellt mir, ich hätte vor ihm Mängel versteckt, ich weiß aber von keinem Mängel, das Auto lief super.
Des weiteren sei er zu der Garage gegangen und habe den Fehlerspeicher auslesen lassen und dort sei ein Fehler abgespeichert worden sein.
Als ich das Auto hatte ist nie was auf dem Bordcomputer aufgetaucht betreffend Fehler.
Der Käufer ist meiner Meinung ein Betrüger und auch ein Händler, da er das Auto sofort verkaufen will.
Er hat mit gedroht den Anwalt einzuschalten, habe ich da was zu erwarten?
2 Antworten
Geh gelassen an die Aussagen heran ! 1. Wenn Du wirklich von keinen Mängeln gewusst hast, muß er das Gegenteil beweisen. 2. Wenn der Käufer Mängel festgestell haben sollte, darf er das Auto als neuer Eigentümer verkaufen, jedoch nicht als "ohne Mängel." Er weiß es angeblich besser 3. Wenn der Käufer Mängel festgestell haben sollte, hätte er es sofort bei dir reklamieren müssen - hat aber nicht. 4. Bist du ein Privatmann und stellst keine Rechnung mit ausgewiesener MsSt. aus, dann sind Gewährleistung und Mängelrügen nicht möglich. 5 Wenn Das Auto z.b. einen unfall hatte, den Du verschwiegen hast ist das ein versteckter Mangel - nur wenn Du davon wußtest! 6. Weder Fehlerbeseitigung noch Rücknahme ist möglich Als keine Angst vom Rechtsanwalt. PS. solche Ziviklagen müssen seit de, 1.1.2011erst vor dem Schiedsamt verhandelt werden! Viel Rechtsanwälte wissen das, versuchen aber immer wieder dirkte Einschüchterungen und schreiben teuere Briefe. Google mal "Schiedsamt"
Wenn ein Privatmann aber alle Mängel angibt, gibt es auch keine Reperatur oder Rücknahme, auch nicht bei unbekannten Mängeln. Nur bei verschwiegenem wie zb. Unfall.
Das ist korrekt. Insoferne hätte ich ergänzend schreiben müssen
"bzw. für eine korrekte Auflistung ggfs. bekannter oder als bekannt vorauszusetzender Mängel". Hält man sich im Privatverkauf an die schlichte Regel, eine saubere Kaufvertragsvorlage mit entsprechender Mängelauflistung gegengezeichnet vom Käufer zu benutzen, ist man hinsichtlich etwaiger späterer Ansprüche aus einem Sachmangel auf der sicheren Seite.
Vorsätzlich verschwiegene Mängel sind natürlich nicht vertraglich auszuschließen. Es ist aber ein verbreiteter Irrtum, dass ein Privatverkauf grundsätzlich anderen Haftungsgrundlagen (nämlich gar keinen) unterläge als der Kauf von einem gewerblichen Verkäufer.
Es ist ja im Vertrag ausdrüclich geschrieben: ohne Garantie.... dann gibt es auch keine!
- Garantie != Gewährleistung!
- Wo steht da was von schriftlichem Vertrag?
Wurde das Fahrzeug rechtswirksam (!) unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft, geht der Käufer hier leer aus. In Anbetracht der Schilderung ist aber davon auszugehen, dass hier kein entsprechender schriftlicher Vertrag geschlossen wurde. In diesem Fall hätte der Erwerber das Recht, jegliche Mängel geltend zu machen. -> Anwalt.
[...]
Das ist vollkommen falsch. Selbstverständlich haftet auch der Privatverkäufer für eine sachmängelfreie Übergabe/Veräußerung! Er kann sie lediglich rechtswirksam im Kaufvertrag ausschließen!
Siehe dazu u.a. hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/KFZ-Privat-Verkauf-Gewaehrleistung-__f135260.html