KFZ zwangsstillegung obwohl versichert?

12 Antworten

Wenn ein Fahrzeug stillgelegt wurde darf man es nicht mehr im Strassenverkehr nutzen. Es ist unerheblich ob dies nun zu Recht oder Unrecht geschah.



Vor der Anordnung zur Zwangsstilllegung erhält der Fahrzeuginhaber im  Regelfall eine Aufforderung zur Zahlung der Kfz-Steuer bzw. zur  Beseitigung der Mängel o. ä. Die entsprechenden Nachweise müssen  vorgelegt werden. Bei fehlendem Versicherungsschutz ­haben Sie max. 3  Tage Zeit zur Behebung.


Bei Nichtbefolgen dieser Aufforderung wird per Ordnungsverfügung die  Stilllegung des Fahrzeuges veranlasst. Sobald Sie die Ordnungsverfügung
erhalten haben, darf das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden. Bei der  Polizei wird das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben. Der Außendienst  der Stadt entsiegelt vor Ort die Kennzeichenschilder und zieht den  Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I ein.

Durch  Amtshilfe kann die Stadt auch Kennzeichen von auswärtigen Fahrzeugen  entsiegeln, wenn sie von einer anderen Ordnungsbehörde dazu aufgefordert wurde.



Sollte die Stillegung zu Unrecht geschehen sein und die Gründe die dazu geführt haben nicht vorhandeln gewesen sein, dann wäre die Stilllegung an sich unwirksam somit könnten auch keinesfalls weitere Strafen bei Nichtbeachtung entstehen, bzw würden aufgehoben werden nachdem die Stilllegung als unwirksam aufgehoben wird.

Allerdings pokert man ziemlich hoch sich auf sowas zu verlassen, es bringt bringt nur Probleme und dauert mitunter lange bis das alles wieder geklärt ist.

Hallo Kampfnudel

Im Prinzip darfst du mit dem stillgelegten Fahrzeug nicht fahren, aber solltest du sicher nachweisen können, dass die Stilllegung nur auf einem Missverständnis beruht würde sie nachträglich aufgehoben und damit würden sich auch alle Strafen und Bußgelder die du wegen eventuellem trotzdem fahren bekommst nach dem Ursache Wirkungs Prinzip aufheben.

Dann wäre die Argumentation, da die Stilllegung nicht hätte stattfinden dürfen und nur auf einem Fehler beruht kannst du auch nicht dafür bestraft werden das du sie nicht beachtest hast.

Bedenke das du dann in Beweispflicht bist sicher zu beweisen, dass das Fahrzeug nie hätte stillgelegt werden dürfen du musst beweisen, dass der Grund zur Stilllegung zum Zeitpunkt der Stilllegung nicht bestand, du gehtst also ein enormes Risiko ein Ärger zu bekommen der dich viel Zeit kosten wird bis alles wieder geklärt ist.

Sollten noch andere Gründe für die Stilllegung vorliegen die gültig sind oder sollte sich der Telefonservice der DEVK geirrt haben und es liegt doch kein Versicherungsschutz vor dann kämest du aus den rechtlichen Folgen nicht mehr raus falls du trotzdem fährst.

Sollte es zu einem Unfall kommen, kann es sein, dass dir ein jahrelanger Rechtsstreit blüht bist du da wieder raus bist, mir wäre es diesen möglichen Stress nicht wert.

LG

Darkmalvet

wenn es sich so verhält wie du am montag rapatz machen bei der zulassungsstelle und gleich eine dienstaufsichtsbeschwerde stellen beim innenminisdterium. auch wenns nicht viel bringt aber der beamte wird in der zeit nicht befördert und das amt wir von fahndern umgedreht!

wenn es stillgelegt ist, ist es stillgelegt!!! da kannst du einem polizisten bei einer kontrolle noch so viele eide schwören, du wirst haufenweise probleme haben.

ein wochenende ohne auto ist doch keine katstrophe!

Nein, das würde ich an deiner Stelle nicht tun, bis die Angelegenheit vollständig geklärt ist. Der PKW ist stillgelegt und die Stilllegung muß erst aufgehoben werden.