Kann die Vorsteuer bei einem Autokauf durch einen Freiberufler beim Finanzamt zurückgefordert werden auch wenn das Auto nicht als Firmenwagen ausgewiesen wird?

5 Antworten

Der Freiberufler kauft 2 Autos ist aber in seiner Praxis alleine tätig. Damit wird das Finanzamt ihm den Vorsteuerabzug für den zweiten Wagen versagen.

Wenn beim Freiberufler z. B. dessen Frau angestellt ist und den Wagen innerhalb der Arbeit fährt, wäre das schon was anderes. Darf sie den Wagen auch privat nutzen muss sie den Geldwerten Vorteil nach der 1 % Methode versteuern.

Hallo,

es klingt absurd, aber die Antwort ist: Ja!

Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zu mindestens 10% unternehmerisch und maximal zu 50% betrieblich genutzt wird. In diesem Fall kann das Fahrzeug ertragsteuerlich dem Privatvermögen und umsatzsteuerlich dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden. 

Wird das Fahrzeug zu mehr als 50% betrieblich genutzt, ist es übrigens notwendiges Betriebsvermögen. Man hat dann ertragsteuerlich kein Wahlrecht mehr. Umsatzsteuerlich kann man es aber dem Privatvermögen zuordnen, wenn es denn auch dafür verwendet wird (habe ich noch nie gesehen).

Der Vollständigkeit halber: Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist natürlich eine ordnungsgemäße Rechnung.

Der Wagen wird nur als Privat-Fzg. genutzt, soll aber die steuerlichen Vorteile des Betriebes / Unternehmens "auskosten"?

Diesem Wunsch wird das Finanzamt nicht nachkommen.

Grüße, ----->

Ne! Wenn der Wagen nicht auf die Firma gekauft wurde, können Sie auch nicht geltend machen!

Nein

wie sollte das gehen?

dazu muss er in das Anlagevermögen

LG Alex