Auto im Halteverbot angefahren

16 Antworten

Da Du ja nun von "der andere ist schuldig" bis "Du allein hast die Schuld" alle Möglichkeiten als Antwort bekommen hast, ein kleiner Tip von mir, falls Du nicht einen Anwalt aufsuchen möchtest:

Mach Dich hier kundig: http://www.frag-einen-anwalt.de - da bekommst Du fachkundigen, fundierten Rat und nicht schlaue Ratschläge von mir oder anderen Laienpredigern ;-)

Viel Erfolg.

sehr schön, DH!

@HelmutRn

Danke Helmut :-)

Gerechterweise habt ihr beide schuld. Du, weil du ihn angefahren hast, er, weil er im Halteverbot stand. Aber wie das rechtlich (manchmal zieml. ungerecht) aussieht, weiß ich leider nicht. Evtl. Versicherung fragen?

Hängt vielleicht damit zusammen, ob dieses Halteverbot wegen einer Verkehrsbehinderung besteht! Dann bekäme der Falschparker vielleicht eine Teilschuld! Aber Schuld hast Du in jedem Falle auch!

Ein stehendes Fahrzeug kann niemals einen Unfall verursachen! Und noch ist es so, das der Verursacher haftet! Der andere erhält ein Ticket wegen falschem Parken - natürlich, mehr nicht.

Du bist zu 100% schuldig. Der andere kann ein Protokoll wegen Parken im Halteverbot bekommen, mehr nicht. § 1 der StVO besagt eindeutig, dass Du so fahren mußt, dass kein anderes Auto beschädigt wird. Notfalls mußt Du ganz einfach stehen bleiben. Der andere trägt keine Mitschuld, da er sich nicht im Straßenverkehr bewegte.

Nein, auch wer sich nicht im Straßenverkehr bewegt, muß ggf. haften:

Stichwort "Gefährdungshaftung" in Wikipedia:

"Von besonderer praktischer Relevanz ist heute die Haftung des Fahrzeughalters nach § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz für ... Sachschäden, die sich aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 1 Abs. 2 StVG ergeben.

Bestandteil des betriebsspezifischen Gefahr sind nach herrschender Meinung (BGHZ 29, 163) hingegen auch Risiken, die von einem ruhenden Fahrzeug ausgehen, das im öffentlichen Verkehrraum auf verkehrsbeeinflussende Weise ruht."

@Auskunft

nicht jedes im Halteverbot parkendes Auto ruht auf verkehrsbeeinflussende Weise. Es kommt also auf den Einzelfall an.