Auto für 1,50€ auf ebay versteigert?

18 Antworten

Aber ja doch, auch wenn Du den Verkauf über ebay abgebrochen hast:

https://www.gutefrage.net/frage/ebay-kaeufer-besteht-auf-erfuellung-des-kaufvertrages-verkaeufer-hat-abgebrochen-wie-sieht-es-jetzt-aus

Mit oder ohne Angabe des Artikels der Kaufvetrag gem. BGB besteht.

latricolore, UserMod Light  15.02.2019, 16:58

Manche sollten evtl. die Finger von eBay lassen...

Die Gültigkeit eines Kaufvertrages hängt nicht vom Verkaufspreis ab.

Was war das für ein Auto? Lade bitte mal den link zur Auktion hoch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Aniqwe1 
Fragesteller
 15.02.2019, 15:43

Mittlerweile ist es ja schon draußen. Links geht also nicht. Es War ein BJ 20014-15 Ford Fiesta

Orothred23  15.02.2019, 15:46
@Aniqwe1

Auch abgelaufene Auktionen können noch aufgerufen werden....

ronnyarmin  15.02.2019, 15:51
@Aniqwe1

Du kannst den Artikel nach wie vor aufrufen. Unter 'Verkauft' findest du ihn.

latricolore, UserMod Light  15.02.2019, 15:57
@ronnyarmin

Hm... Ich nicht.

ronnyarmin  15.02.2019, 16:02
@latricolore, UserMod Light

Du bist ja auch nicht der Verkäufer :-)

Du könntest es finden, wenn du unter den beendeten Angeboten nach 'Fiesta' mit den angegeben Baujahren suchst.

Sofern du keinen Mindestpreis angegeben hast, ist es nun verkauft.

Lies dir die AGB dazu nochmal genauer durch.

herja  15.02.2019, 15:43

Es hat doch als Mindestpreis 1 € angegeben!

ronnyarmin  15.02.2019, 16:00
@herja

Das ist der Startpreis.

herja  15.02.2019, 16:02
@ronnyarmin

Und der Mindestpreis, du kannst die Ware nicht für 50 Cent ersteigern!

ronnyarmin  15.02.2019, 16:04
@herja

Wenn du es so siehst, ja. Solange kein Mindestpreis festgelegt wird, ist dieser mit dem Startpreis identisch.

Wenn du nicht von Anfang an einen Mindestbetrag festgelegt hast, dann mußt du das eigentlich verkaufen . Allerdings gibt es bereits Urteile, die da was anderes feststellen. Das kommt aber auf den Artikel an.)

Ansonsten war in diesem Fall "Geiz ist geil", dann doch nicht so gut.

DerJoergi  15.02.2019, 15:47

Nenn doch mal bitte ein einziges Urteil wo etwas anderes festgestellt wurde. Ich kenne nur Urteile wo ein Verkäufer wegen Irrtümern recht bekommen hat (z.B. versehentlich 1 Euro-Sofortkauf angegeben)- hier gab es aber kein Irrtum, Startpreis war ein Euro. Und siehe: https://www.internetrecht-rostock.de/ebay-zu-niedriger-preis.htm

chanfan  15.02.2019, 15:48
@DerJoergi

Ja, das könnte auch sein mit dem Sofortkauf. Wo das jetzt genau zu finden ist, weiß ich nicht. War irgendwann mal Thema im TV.

Klar. Du hättest es ja zu dem Preis einstellen können, den Du mindestens haben wolltest.

Aniqwe1 
Fragesteller
 15.02.2019, 15:45

Dann hätte ich aber Gebühren zahlen müssen

Allexandra0809  15.02.2019, 15:45
@Aniqwe1

Die hast ja jetzt gespart.

AndersDenken783  15.02.2019, 15:51

Immerhin, oder?!

Allexandra0809  15.02.2019, 15:51
@AndersDenken783

Ja, könnte schon einen schönen Betrag ausmachen.