Muss ich die Rechnung weitergeben, wenn ich etwas auf Ebay verkaufen möchte?

10 Antworten

Der KÄUFER verlangt die Rechnung oder welcher VERkäufer.

Ich gehe davon aus, dass Du kein Besitzer einer Firma bist. Dann wird die Garantie von dem Geschäft aus gehen, bei dem die Heckleuchten erworben wurden.

Wenn Du in Deiner eBay-Beschreibung angegeben hast, dass Du die Heckleuchten mit der Garantie weiterverkaufst, dann musst Du nun dem Verkäufer die quittierte Rechnung mitliefern. Sie ist der Beleg, dass diese Heckleuchten bei der Firma ordnungsgemäß erworben wurden. Im Garantiefall muss sich der neue Käufer an diese Firma wenden. Du kannst für Deine Unterlagen ja noch eine Kopie zurückhalten.

Wozu braucht der Verkäufer denn eine Rechnungskopie??

Wenn sich der Artikel nicht mehr in seinem Besitz befindet braucht er die Rechnung auch nicht mehr!!

@Eggy1702

Stimmt schon: der Verkäufer braucht die Kopie der Rechnung nicht zwingend.

Es ist ja auch nur für Deine eigenen Unterlagen, damit Du weißt, wofür Du das Geld mal ausgegeben hast.

Die Garantie auf eine Ware ist unabhängig vom Eigentümer. Rechnung und Garantieschein weiterzugeben macht durchaus Sinn, denn der Käufer ist beruhigt und der Verkäufer stützt damit seine Verkaufsaussagen. War der Artikel allerdings schon einmal "verbaut", ist fraglich ob die Garantie noch greift.

Der Verkäufer verlangt die Rechnung?? Der Verkäufer bist doch DU!!!

Aber dem Käufer solltest du die Rechnung schon mitgeben wegen etwaigen Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller.

Würdest du als Käufer doch auch haben wollen, oder nicht????

Ja, der Käufer verlangt die Rechnung! Aber es sind gebrauchte Heckleuchten :D

@FordMustangGT

Wenn die Garantie bereits abgelaufen ist braucht er auch keine Rechnung mehr.

Doof nur, wenn er wegen der fehlenden Rechnung den Artikel dann nicht mehr kaufen will....

Also rück die scheiß Rechnung doch einfach mit raus - DU brauchst sie doch auch nicht mehr!!

Gib ihm halt einfach die Rechnung.

Manchmal wird vom Hersteller die Garantie (!) zwar auf den Ersterwerber beschränkt, aber das kann Dir ja egal sein.

Nach dem Verkauf brauchst Du als Verkäufer die Rechnung ja auch nicht mehr. Zur Not halt eine Kopie zurückbehalten bzw. Rechnung einscannen.