Ausziehen mit dem Jugendamt in betreutes Wohnen?

3 Antworten

Du möchtest nicht in ein Heim, aber in ein betreutes Wohnen ? Dann nehme ich mal an du meinst eine Gruppe in der es um Verselbstständigung geht, bei der die Jugendlichen und jungen Volljährigen Nachts und an den Wochenenden alleine sind ? Das wird i.d.R. erst ab dem 16. Lebensjahr gemacht und dafür musst du dem Jugendamt eine große Eigenverantwortlichkeit vorweisen.

Alles andere sind ganz normale Wohngruppen (früher eben "Heim" genannt- also das gleiche) wo 24 Stunden lang Jemand da ist. Darauf wirst du dich wohl eher einstellen müssen. Wenn du da entsprechende Eigenverantwortlichkeit bewiesen hast, kannst du in die o.g. Form wechseln.

Ob das der richtige Weg ist, wird das Jugendamt entscheiden - die HIlfe muss "notwendig und geeignet" sein, aus fachlicher Sicht. Das beantwortet auch schon deine zweite Frage: WENN, kommst du dort übers Jugendamt hin - nur übers Jugendamt. Dieses entscheidet dann übrigens auch WO du hinkommst - da die Wohngruppe für dich, unter fachlichen Aspekten, passend sein muss und - und das ist das Schwerste - ein Platz dort frei sein muss. Es wird versucht werden deinen Wunsch in Dortmund zu bleiben zu berücksichtigen - versprechen ob das klappt, kann dir Niemand. Eine solche Hilfe kostet ein Haufen Kohle - je nach Gruppe ca. 80-200,-€ TAGESsatz, das heißt, dein Vater (Sorgeberechtigte müssen übringens natürlich einwilligen bzw. einen Antrag stellen) wird, erst recht wenn er gut verdient, einen guten Teil dazu zahlen müssen. Dann gibt es regelmäßige Hilfeplangespräche (ca. jedes halbe Jahr) in denen ZIele festgehalten werden, an denen du arbeiten musst. Zudem wirst du dich auf strenge Regeln und Tagsabläufe einstellen müssen.
Wie die Chancen insgesamt stehen, kann dir nur im Jugendamt gesagt werden, das ist per Ferndiagnose schlecht. Du wirst dort auf jeden Fall ganz genau erklären müssen, um welche Art von körperlicher und psychischer Gewalt es geht - eine solche grobe Aussage reicht keineswegs. Wenn das Jugendamt den Eindruck hat, dass eine solche TEURE Hilfe nicht notwendig ist, wird versucht euch mit milderen (und günstigeren Methoden) zu helfen bzw. ihr entsprechend an solche verwiesen.

qwepomt 
Fragesteller
 04.09.2015, 18:46

Das Problem ist, mein Vater wird dem nicht zustimmen da er, wie er oft sagt, die Macht über mein Leben hat und nie mich von zuhause gehen lässt.

Ich will hier raus und nicht meinen Vater fragen ob ich es darf, obwohl die Antwort mehr als offensichtlich ist.

HobbyPianistin  04.09.2015, 23:46
@qwepomt

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p>Dann musst du das dem Jugendamt so mitteilen - kein Problem. Damit würdest du dann quasi um Inobhutnahme bitten - gem. §42 SGB VIII einfach mal googeln. Und wie gesagt, wenn du genau erläuterst, inwiefern dein Vater Gewalt auf dich ausübt, wird das Jugendamt einschätzen ob eine Inobhutnahme notwendig ist oder nicht. Wenn es gewichtig genug ist und alle anderen Hilfemöglichkeiten ausgeschlossen werden können, wird es wahrscheinlich dazu kommen, erst Recht wenn du darum bittest. Das Jugendamt wird dann zunächst erstmal selbst versuchen mit deinem Vater zu reden und ihn zu einer Antragsstellung zu bewegen. Sollte er das nach wie vor nicht sein, das Jugendamt aber der Meinung sein, dass du eine stationäre Jugendhilfeform benötigst, wird das Jugendamt die Sache mit deinem Vater vor Gericht klären (du kannst vorher schon in Obhut genommen worden sein).

Gehe am besten zum Jugendamt, erkläre dort alles. Stelle einen Antrag auf Jugendhilfe. Mach dir keine Gedanken um die Kosten. Es wird für die bezahlt. Und ich glaube, dass wäre das beste für dich, so wie du es beschreibst.

HobbyPianistin  04.09.2015, 18:00

Ganz so stressfrei wird dann doch nicht mit Steuergeldern umgegangen ;) !

1. Einen Antrag können nur Volljährige stellen. In dem Fall hier sind daher also die sorgeberechtigten Eltern dran- d.h. die müssen einverstanden  sein.

2. Ja es wird bezahlt - wenn es vorher innerhalb des Jugendamtes, zu der fachlichen Einschätzung gekommen ist, dass die Hilfe notwendig und geeignet ist.

FrauStressfrei  04.09.2015, 18:06

Nein , der Jugendliche stell den Antrag auf Jugendhilfe! Da bin ich mir gerade ganz sicher, ☺️

HobbyPianistin  04.09.2015, 18:08
@FrauStressfrei

*lach* ja klar - Ähm... bei welchem Jugendamt arbeitest du nochmal ? *LACH* - dann sind ja keine Inobhutnahmen mehr notwendig. Und wie macht ihr das so, wenn ihr ein Neugeborenes (ist ja auch unter 18) aus der Klinik in Obhut nehmt - die scheinen ja schon echt früh fit zu sein ?