aussicht verbaut. was hättet ihr gemacht? was soll ich da tun?

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Nach den Bauvorschriften und der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zählt die Aussicht nicht zu den "nachbarschützenden Vorschriften", es sei denn, in einem Bebauungsplan wird das Freihalten einer Aussicht ausdrücklich geschützt.

Wenn man sich durch eine zulässige Nachbarbebauung "erdrückt" fühlt kann es sein, dass man im Einzelfall ein Verstoß gegen das "Gebot der Rücksichtnahme" aus § 15 BauNVO oder § 34 BauGB geltend machen kann. Das ist aber erst nach sorgfältiger Prüfung der Rechtslage und der Örtlichkeit festzustellen.

Klage erheben kann ggfs. nur der Eigentümer, nicht ein Mieter. Und die Klage muss bald kommen, durch längeres Dulden (bzw. unfachliches Schimpfen!) verliert der Nachbar sein Klagerecht.

Also ein Fall für Fachleute; Emotionen und aufgeregte Sprüche helfen nicht weiter!

omnia 
Fragesteller
 10.11.2010, 21:51

ich denke es ist wohl auch verschieden von gemeinde zu gemeinde..

Seehausen  12.11.2010, 21:22
@omnia

Bebauungspläne sind immer "örtlich"; es gibt aber nur sehr wenige, in denen die Aussicht auf irgendetwas Schönes planungsrechtlich gesichert ist.

omnia 
Fragesteller
 10.11.2010, 21:53

und ich würd nie auf die idee kommen nachbarn anzufeinden selbst wegen sowas nicht. nachbarschaftsstreitereien find ich total überflüssig.

Hallo. Also ich würde Dir raten, erstmal beim Bauamt die Unterlagen einzusehen bzw. von einem Notar oder Rechtsanwalt einsehen zu lassen und überprüfen zu lassen, ob das rechtens ist. Eventuell ist sogar schon eine Baulast eingetragen (oder auch nicht). Ich weiß ja nicht was da unterschrieben wurde, aber es müsste dann schon dieses Dokument beim Bauordnungsamt eingereicht und eine Baulast eingetragen worden sein. Das ist nicht wirklich vorstellbar, wenn es so dicht und hoch ist wie Du es sagst (außerdem gibt es ja - je nach Gemeinde - Vorschriften über die jeweiligen Abstände von Haus zu Haus schon aus Sicherheitsgründen bei einem Brand z.B.). Also gönnt Dir den Spaß und lass einen Anwalt das Baulastverzeichnis einsehen und prüfen, ob das alles so rechtens ist. Ich hoffe das sich alles zum Guten für Dich wendet. LG Tia

was sollen denn die leute sagen, die in einer großstadt leben? für die ist es normal, dicht an dicht zu wohnen....klar ist es ärgerlich, aber 3m vom zaun ist rechtlich einwandfrei.

omnia 
Fragesteller
 06.11.2010, 23:29

wirklich? und das gartenhaus direkt am zaun? und die gallerie die 3 meter hoch ist?

verreisterNutzer  08.11.2010, 09:02

Hallo. Sorry ich widerspreche Dir nur ungern, aber wir haben grad einen solchen Fall bei mir im Büro und da sind nicht einmal 4 m einwandfrei. Die Bebauung muss tatsächlich weg !! Da sollte man doch - je nach Gemeinde - den Einzelfall überprüfen. Herzliche Grüße und nichts für ungut TIAtia

Dramaqueen2809  10.11.2010, 22:26
@verreisterNutzer

es kommt auf den bebauungsplan an, und ob die gebäude genehmigt wurden, oder nicht...im normalfall sind 3m rechtens...

Es ist erst einmal zu prüfen, ob das Baugesuch für die Garage der Landesbauordnung und dem Bebauungsplan entspricht. Das ist bei Kenntnisgabeverfahren alles andere als sicher. Also einfach mal einen Gesprächstermin mit der unteren Baubehörde vereinbaren und sehen was geht.

Als zweites ist nachzuprüfen, ob die tatsächliche Bauausführung den Plänen entspricht.

Wenn beides stimmt ist die Garage so hinzunehmen.

Suchst du aufmerksamkeit? Du hast in der lage kein recht, deine einzige wahl ist --> Umziehen :/

omnia 
Fragesteller
 06.11.2010, 23:26

wieso aufmerksamkeit? ich hasse aufmerksamkeit. ich zieh mih immer grau an damit ich keine aufmerksamkeit bekomme! suchst du vielleicht aufmerksamkeit?