Außerordentlich Kündigung eines Fernstudiums

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Fristlos kündigen kannst Du nicht, aber zum nächstmöglichen Termin, also normalerweise mit einer Frist von drei Monaten.

Natürlich kannst Du auch mal freundlich bei der SGD nachfragen, ob aufgrund Deiner Situation eine freiwillige Verkürzung der Kündigungsfrist möglich ist.

MissMiagi 
Fragesteller
 28.02.2011, 20:18

Ich habe lieb nachgefragt - und, und, und, mir wurden nach Klärung meiner Situation sämtliche Kosten erlassen! Die sgd war echt super, viele andere hätten mir einen Strick daraus gedreht. Vielen Dank für die Antwort!

Fernstudium  28.02.2011, 20:20
@MissMiagi

Freut mich sehr zu lesen, dass die Sache für Dich einen so guten Ausgang genommen hat und Dir die SGD entgegengekommen ist.

Die sgd ist ein Gewerbebetrieb, der Verträge mit Verbrauchern abschließt. Diese Verträge bestimmen die Lauf- und Kündigungszeiten. Dass du es dir jetzt anders überlegt hast, (aus welchem Grund auch immer) interessiert die nicht. Du brauchst natürlich nicht mehr weriter machen, aber bezahlen musst du trotzdem.

Mache doch weiter. Jedes Scheinchen was Du vorlegen kannst, bringt dich in deinem Leben weiter. Alle können so sehen wie ehrgeizig Du bist.

DerHans  03.09.2010, 10:46

Das ist das Vernünftigste. Bezahlen musst du sowieso.