Auslöse im Baugewerbe

2 Antworten

Eine Einsatzwechseltätigkeit üben Sie dann aus, wenn Sie etwa bei verschiedenen Baustellen tätig sind oder immer wieder neue Arbeitsorte haben. Das kann national (nur in Deutschland) oder international (auch im Ausland) der Fall sein. Diese Wechseltätigkeit ist etwa für Montage- oder Leiharbeiter typisch. Hier können Sie Auslösungssätze von 24 EUR für jeden Tag erhalten, den Sie auswärts tätig sind - ähnlich wie bei einer Dienstreise. Für den Tag, an dem Sie zum Einsatzort fahren bzw. von diesem wieder abreisen, können Sie nochmals 12 Euro erhalten. Zusätzlich können die Übernachtungskosten noch mit 20 EUR bezuschusst werden. Somit resultieren in Deutschland Auslösungssätze von maximal 44 EUR am Tag. Viele Zeitarbeitsfirmen werben etwa damit, dass die Montagearbeiter diese 44 EUR steuerfrei zum Lohn dazu erhalten. (Stand: August 2013)

dennisfeuer 
Fragesteller
 06.03.2015, 20:54

Viele dank für Ihr Antwort. Wie verhält sich das für die Wochenenden an denen ich zuhause bin? Steht mir da auch die auslöse zu? Zumal der Auftraggeber für diese Tage ja auch die auslöse an meinen Chef bezahlt.

Hallo.

Die vorgenannte Antwort ist nicht falsch. Nur eine allgemeine Aussage über das Thema Auslöse.

Das Baugewerbe hat da eigene Konditionen. Nachzulesen online unter: http://www.igbau.de/Binaries/Binary10495/Ausloese_Unterkunft_Fahrtkosten_GS_Extra_2011_3.pdf

MFG

dennisfeuer 
Fragesteller
 07.03.2015, 10:33

Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Frage bezüglich der Höhe würde jetzt beantwortet. Leider aber weiß ich noch nicht ob mir die auslöse zusteht an den Wochenenden zuhause bin. Die Tage zahlt schließlich der Auftraggeber auch. Und ich denke mal das die MIR dann stehen und nicht meinem Chef. Seh ich das richtig so?