Darf man mich zu Urlaub zwingen?
Hallo, ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma und bin für einen IT Dienstleister tätig als Projektassistenz. Nun hat der Auftraggeber( Kunde für den die IT Firma arbeitet) angedeutet, dass alle Projektmitarbeiter für den Monat Juli nicht arbeiten sollen. Leider gibt es noch nichts offizielles zu dem Thema. Mein Chef hat nun schon angedeutet, dass wir unseren Urlaub doch bitte nicht verplanen sollen, da wir wahrscheinlich unseren Urlaub im Juli nehmen müssen.
Allerdings bin ich ja über die Zeitarbeitsfirma beschäftigt und habe bei denen nur einen Urlaubsanspruch für das ganze Jahr von 24 Tagen. Könenn die wirklich von mir verlangen, dass ich im Juli 21 Tage Urlaub nehme und dan für den Rest des Jahres nur noch 3 Tage Urlaub habe?
10 Antworten
Der AG muß sowieso jeden Urlaub genehmigen und der AN kann keinen Urlaub ohne einverständniss des AG nehmen. Aber ich glaube irgendwo mal gelesen zu haben das der AG nur 3 Wochen am Stück(z.b. Betriebsferien) von sich aus festlegen kann. Ich halte 21 am Stück für etwas viel.
Darf man mich zu Urlaub zwingen?
Dies wäre nur dann möglich, wenn der Betrieb für eine bestimmte Zeit geschlossen wird - also z.B. vom 01.07. - 21.07.
Ansonsten kann man natürlich auch auf seinen Urlaub verzichten. Auf eine Geldauszahlung hat man allerdings keinen Anspruch.
Ja dürfen sie.
Rechtsgrundlage Artikel 329c, Absatz 2 OR
Ich zitiere: Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien und nimmt dabei auf die Wünsche des Arbeitnehmers soweit Rücksicht, als dies mit den Interessen des Betriebes oder Haushaltes vereinbart ist.
Noch wegen dem Kommentar mit 2 Wochen: Art. 329c, Absatz 1, OR
Die Ferien sind in der Regel im Verlauf des betreffenden Dienstjahres zu gewähren; wenigstens 2 Wochen müssen zusammenhängend sein.
(Also darf er AG auch 4 Wochen anordnen.
(Artikel vom Schweizer ZGB,OR) in Deutschland wird sicher ähnliches stehen. (unter anderen Artikeln.)
Wenn das normaler Werksurlaub ist, kann ich das ja auch nachvollziehen,
aber hier ist es ja so, dass unser Auftraggeber mit vielen Externen
Firmen zusammenarbeitet. Nun sagt der Auftraggeber um kosten zu sparen,
werden alle Externen Mitarbeiter einen Monat lang nicht beschäftigt. Ist
das mit Werksurlaub gleichzusetzen?
Also bist du durch eine externe Firma angestellt?
Wenn der Auftraggeber den Auftrag für einen Monat aussetzen darf, muss deine Firma durch die du angestellt bist dies bestimmen.
Da deine Firma die Ferien zu Gunsten des Geschäftsbetriebes festlegen dürfen und somit ja den 1 Monat ohne Auftrag überbrücken dürfen sie dies.
Wenn du als zB Berater beim Auftraggeber durch eine Firma angestellt wirst, hat deine Firma die Bestimmungen.
Falls du Alleinunternehmer bist, und der Auftraggeber den Auftrag aussetzten darf, dann musst du selber bestimmen ob du arbeiten gehst in der zeit oder nicht.
Also ich bin in einer Zeitarbeitsfirma angestellt für einen IT Dienstleister. Für den IT Dienstleister sitze ich bei einem Kunden vor Ort um ein Projekt zu betreuen. Nun hat der Kunde, bei dem ich vor Ort sitze beschlossen, um Kosten zu sparen, sollen alle IT Dienstleister für den Monat Juli nicht arbeiten. Ich hoffe es ist verständlich!:-)
Das Thema fällt in den Bereich des Direktionsrechts und ist rechtens.
Sie sitzen leider am längeren Hebel und dürfen dass sogar ja
( Ja es ist gleichzusetzen. Aber je nach dem durch welche Parteien der Vertrag besteht, hat jemand anderes entscheidungsgewalt.
Wenn zwischen Dir und Auftraggeber kommt es auf den Vertragsinhalt an. Wenn nichts vereinbart, wird hier soweit ich weis gleich wie ein Arbeitgeber gehandelt.