Auskunft Nachlassgericht

2 Antworten

Es kommt immer auf den Einzelfall an. Als Faustregel: Wenn es einen guten Grund dafür gibt, warum die Einsicht in die Nachlassakte erforderlich ist, wird sie in der Regel auch gewährt.

Pfoteli123 
Fragesteller
 07.09.2011, 09:59

also wenn eine person forderungen hat, ist das schon ein grund?

SquadStein  05.06.2016, 22:49
@Pfoteli123

In der Regel gibt es dann nur teilweise Auskunft, z.B. dazu, wen das Gericht für den Erben hält.

in erster Linie bekommen nur die Verwanden Auskunft nicht fremde. Sie dürfen dir das nicht mitteilen. Einzige chance ist vielleicht mit hilfe von einem anwalt aber selbst das wird sehr schwer werden.

Pfoteli123 
Fragesteller
 07.09.2011, 09:34

auf gut Deutsch als Dritter habe ich keine Chance! Es wäre dann verstoß gegen Datenschutz !