Tod des Vermieters, Erbe ungeklärt, wie bzw. bei wem kündige ich jetzt das Mietverhältnis?

2 Antworten

Wende dich in diesem Fallean das Nachlassgericht. Dort kannst du die passende Auskunft bekommen, an wen du die Kündigung schicken sollst. Ich würde zudem die Miete einbehalten bis geklärt ist, wer das Erbe antritt.

Hallo ALias80,

Ich würde als erstens mal die Miete einbehalten und ggf. auf ein Sparbuch einbezahlen , bis geklärt ist wer Erbe ist .

Wenn es ums Geld geht , meldet sich meistens schnell jemand .

Ich würde die Kündigung an die Erbengemeinschaft des ............... mit der Adresse des VM schicken , Einschreiben  mit Rückschein.  

Kommt da nichts dabei rum ,  an das Nachlassgericht wenden , evtl. wurde ein Treuhänder eingesetzt o.ä.