Ausgelegtes Geld wie verbuchen?

2 Antworten

die Rechnung (wenn sie korrekt auf die GmbH lautet) kann man normal als Kosten buchen und auch die MWst. anmelden.

Vom der Privatperson, kann auch ein Gesellschafter sein, hat man dann ein Darlehen bekommen, also eine Forderung. Wenn es längerfristig ist, sollte man auch einen entsprechenden Vertrag machen, damit es eindeutig ist, und die Rückzahlung nicht bei einer Betriebsprüfung als Gewinnausschüttung unterstellt werden kann.

Bekommt der Kreditgeber Zinsen, muss er diese natürlich auch versteuern, also auf jeden Fall die Anlage KAP ausfüllen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vom Unternehmen, der GmbH ist diese finanzielle Hilfestellung als Verbindlichkeit zu buchen. Von der Privatperson "im Geiste" (sie hat ja keine Buchhaltungspflicht) als Forderung einzustufen.