Ausbildung fast abgeschlossen habe noch urlaubstage übrig was nun? Muss mein AG mir den auszahlen?

4 Antworten

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Du musst den Urlaub nehmen. Ausbezahlen tun die meisten Arbeitgeber nur, wenn du nicht die Möglichkeit hattest, ihn zu nehmen. (Also wenn es zB so ne hohe Auftragslage gab, dass du nicht zuhause bleiben durftest).

MÜSSEN tun sie das aber gar nicht soweit ich weiß. Laut gesetz stehen dir im Jahr 24 Tage Urlaub mindestens zu. Wenn du sie beim Alten Job nicht nimmst, muss sie dir dein neuer Arbeitgeber gewähren. Andersrum genau so. Wenn man mehr Urlaub hatte als man hätte nehmen dürfen, hat man im neuen Job dementsprechend weniger.

Find ich persönlich schwachsinnig, und auch in der Praxis wird es so eigentlich nie umgesetzt. Das Zauberwort heißt in dem Fall (wie so oft) reden.

Ich habe noch 12 Tage übrig ( habe gerade nachgeschau)
Werde den aber vor Abschluss meiner Ausbildung nicht mehr nehmen können, da die Belegschaft unterbesetzt ist...

@pandaleini

Am besten wirklich reden. Sagen, dass so ja alle was davon haben, weil sie ja Unterbesetzt sind und du ihnen so noch länger zur Verfügung stehst. Immer schön schleimen in so nem Fall, du machst das ja nuuur für die ;)

Laut gesetz stehen dir im Jahr 24 Tage Urlaub mindestens zu.

Aber nur bei einer 6-Tage-Woche. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt einen Mindesturlaub von vier Wochen vor, egal wie viele Tage in der Woche gearbeitet werden. Der Mindesturlaub bei fünf Arbeitstagen beträgt 20 Arbeitstage

@Hexle2

Ja das ist wahr, war wohl etwas ungenau Formuliert.

§3 BUrlG (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

So ists korrekt ;)

Du musst den Urlaub vorher nehmen, nur wenn der AG das verweigert, dann wird er ausbezahlt. Dieses Jahr sind ja hoechstens 15 Tage, macht ja Sinn, sich vor den Pruefungen ein zwei Wochen zum gruendlichen Lernen frei zu nehmen und selbst, wenn der Betrieb dich nicht uebernimmt, arbeitest du ja sicher noch den Juni fertig und das sind auch noch 14 Tage zum Urlaub nehmen nach der Pruefung.

Bleibst du ausgelernt im Betrieb weiter beschaeftigt, kannst du den Jahresurlaub auch spaeter noch nehmen, auch die Zeit aus der Ausbildung, da geht dann weder was verloren noch wird was ausgezahlt.

Das Problem is ja das ich vor der Prüfung keinen Urlaub mehr nehmen kann! Möchte dort nach abgeschlossen Prüfung nicht mehr arbeiten

Die Tage gehen nicht verloren.

Nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz muss Urlaub der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann abgegolten (ausbezahlt) werden.

Entweder du nimmst sie noch oder er muss sie dir auszahlen.