Freistellung vor schriftl. Prüfung, Ausbildung?

Auszug vom Ausbildungsvertrag - (Ausbildung, Baden-Württemberg, Ausbildungsvertrag)

4 Antworten

In 99% der Fälle stellt dich der Betrieb frei, zumindest für die Dauer der Prüfung muss er das.
Wenn die Prüfung zB nur einen halben Tag dauert, kann es sein, dass du nach der Prüfung wieder in den Betrieb musst.

Einfach mal beim Chef nachfragen ;)

Hi Dayan16 :-)

Also normalerweise muss dich dein Betrieb nur für den Tag, an welchem die Prüfung stattfindet, freistellen. Aber so wie es bei dir aussieht, ist es vertraglich geregelt, dass du auch einen Tag vor der Prüfung schon frei bekommst. Von daher würde ich sagen, dass du an diesem Tag kein Urlaub nehmen musst.

Aber um sicher zu gehen, solltest du mit deinem Ausbilder reden. Der wird dies sicher genau wissen.

LG

Der Betrieb MUSS dich freistellen. 

Auch wenn man Ü18 ist?

@Dayan16

Na klar

Oki dankeschön :))

Du wirst wohl am Tag der Prüfung frei haben, der Tag davor ist dein Privatvergnügen.