AUFBAUSEMINAR NAFA-PLUS

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Nach bestimmten Verkehrsdelikten (meist Alkohol) muss eine verkehrspsychologische Nachschulung in Gruppen von 6 bis 11 Teilnehmern absolviert werden. Es sind vier Kurssitzungen im Mindestzeitraum von 22 Tagen zu besuchen. Bei Vormerkdelikten nur zwei Kurssitzungen. Jede der vier Kurssitzung dauert ca. 3 ¼ Stunden – das entspricht in Summe 15 Kurseinheiten zu jeweils 50 Minuten. Die Kursleitung übernimmt ein speziell ausgebildeter Verkehrspsychologe (übrigens: meist eine Verkehrspsychologin). Trotz der Bezeichnung Nachschulung wird eher miteinander zielgerichtet diskutiert als geschult. Denn der Teilnehmer hat das Verkehrsdelikt nicht begangen, weil er nicht gewusst hat, dass es gefährlich und verboten war, sondern weil seine persönliche Einstellung problematisch war. Es geht also nicht um Lernen im schulischen Sinn und es gibt daher auch keine Prüfung, bei der man durchfallen kann. Der Erfolg der Nachschulung ist wissenschaftlich evaluiert.

(Quelle: http://www.alles-fuehrerschein.at/lexikon/index.php5?title=Nachschulung)