Audioaufnahme vor Gericht zulässig

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Kommt darauf an, was für eine. Theoretisch darfst du nicht einfach ohne Wissen des anderen zB Telefongespräche mitschneiden, aber ich habe über Google folgendes gefunden:

"RA Dr. Felix Daum, Experte für Internetrecht sowie Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht bei Deschka, Klein, Daum Rechtsanwälte OG, meint auf Anfragen von TarifAgent:„Der OGH sprach aus, dass dies in Situationen, die der Notwehr bzw. dem Notstand entsprechen, oder bei Verfolgung überragender berechtigter Interessen, zulässig ist (‚Beweisnotstand‘). Lägen aber auch andere Beweismittel vor (Zeugen, Urkunden), ist es nicht mehr zulässig.“

„Der Beweisführer hat auch zu beweisen“, so Daum weiter, „dass er die Tonaufzeichnung bei sonstiger Undurchsetzbarkeit seines Anspruchs benötige und sein Anspruch und seine subjektiven Interessen höherwertig seien als die bei der Erlangung des Beweismittels verletzte Privatsphäre des Prozessgegners.“ "

http://www.tarifagent.com/de/mobileworld/news/artikel/mobilfunkallgemein/gesetzeslagelivemitschnitte.php

Diterdretschite 
Fragesteller
 12.09.2011, 23:00

Naja die Mutter einer Schülerin kam zu uns( der ganzen klasse). Und hat alle beleidigt. Dann hat einer sein Handy genommen und ne Tonaufnahme gemacht. Ie klassenlehrein hat danach zu ins gesagt dass man das loschen müsse und Tonaufnahmen vor Gericht sowieso nicht verwendet werden dürfen, was allerdings kaum einer geglaubt hat.

Hyde4  15.09.2011, 18:41
@Diterdretschite

Ja, eigentlich darfst du nicht einfach ohne ihr Wissen Tonaufnahmen von ihr machen. Und in dem Fall hab es ja dann genug Zeugen, so dass das vor Gericht wohl auch nicht zulässig wäre.

Ja in der regel ist sie zulässig wenn sie jetzt original also nicht gefälscht ist. wenn sie allerdings gefälscht ist machst du dich strafbar

Es kommt darauf an wie die Aufnahme entstanden ist.

Ein Mitschnitt, der mit Einverständnis der betreffenden Person gemacht wurde kann verwendet werden. Letztendlich entscheidet der Richter.

Keinesfalls können Aufnahmen verwendet werden, die ohne Wissen der betreffenden Person gemacht wurden (Ausnahmen bestätigen die Regel - aber es wird ja wohl nicht um Mord gehen). Ähnlich sieht es bei Stimmvergleichen usw. aus.

MfG.

Ist kein Beweismittel vor Gericht, jedenfalls nicht in Deutschland. Nur wenn ein Staatsanwalt darin einen eindeutigen Beweis sieht in Ausnahmefällen.

Was glaubst du? Ueberwachungskameras sind oft ausreichend, um jemanden zu verurteilen. Jedoch kommt es immer auf die Qualitaet an.