was passiert denn jetzt, wenn man von der polizei angehalten wird und eine laufende dashcam an der frontscheibe hängt - hab das neue gesetz nicht ganz verstand?

4 Antworten

Zunächst mal nichts, denn es gibt bisher noch keine gesetzliche Regelung speziell für sowas.

Videos von einer Dashcam werden zukünftig als Beweismittel vor dem Gericht zulässig sein, das entschied der Bundesgerichtshof am 15. Mai 2018, demnach dürfen Aufnahmen von Autokameras bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden (VI ZR 233/17). Jedoch darf die Dashcam nicht überall und immer aufzeichnen: Das anlasslose Dauerfilmen ist verboten und wird weiterhin bestraft.

Lies dir mal den Artikel hier durch https://blog.obramo-security.de/dashcam-die-autokamera-hinter-der-frontscheibe/

Soweit ich das verstanden habe ist nur das dauerhafte anlaßlose Filmen unzulässig. Du benötigst also eine Erklärung, warum Du genau bei dieser Fahrt die Kamera an haben wolltest.

Kameras, welche nicht die ganze Fahrt aufgezeichnet halten, sondern die Aufnahmen, welche älter als z.B. eine viertel Stunde sind, überschreiben (Überschreiben stoppt bei Erschütterung oder per Knopfdruck) sind wohl prinzipiell unverdächtig.

Dashcams speichern erst, wenn ein beschleunigungssensor auslöst. Damit ist das kein Aufzeichnen im eigentlichen sinne.

D.h. auch, das nicht jede x beliebige Kamera als Dashcam zu gebrauchen ist und auch nicht vor Gericht zugelassen.

es geht hier um das produkt Dashcam und nicht um jede x beliebige kamera

@ThisIsGold

sorry, dann widerspricht sich deine Frage aber in min. zwei punkten. Denn eine Dashcam zeichnet / speichert erst, wenn es zu einem Unfall gekommen ist.