Sind screensjots als beweis vor gericht zulässig?!

8 Antworten

ja screenshot´s sind bilder des Bildschirmes, wenn es von belang ist, sind auch diese zulässig (bei cybermobbing etc)

Aber sie sind nicht so wirksam wie ein video oder etwas als solches (bei cybermobbing die möglichkeit freistellen dass beteiligte diesen chat lesen können)

Es gilt das gleiche wie bei denen in einer anderen Antwort schon angeführten Tonaufnahmen. Grundsätzlich sind Screenshots als Beweismittel zulässig, soweit diese auf rechtmäßigem Weg erstellt wurden. Nicht zulässig sind also zum Beispiel Screenshots die ein Arbeitgeber mit einem geheimen Überwachungstool erstellt.

Das angeführte Argument, Screenshots seien leicht zu fälschen, ist bei der Zulässigkeit erst mal irrelevant.

Jein.

Das kommt auf die Beteiligten an.

Ohne jetzt einen Link zu haben, habe ich vor einigen Monaten / Jahren von einem Gerichtsverfahren gelesen, wo screenshots wegen der bei der Verhandlung dem Richter (!) bekannten Bildbearbeitungsprogramme nicht zugelassen wurden.

Seitdem mache ich bei Notwendigkeit pdf-Kopien, schön mit Erstellungsdatum (und eventuell Bearbeitungsdatum) auf der pdf-Kopie.

Du könntest Dich aber hier mal durchsuchen:

https://www.google.de/#hl=de&sclient=psy-ab&q=screenchots+%2B+gericht&oq=screenchots+%2B+gericht&gsl=hp.3..0i13i30j0i8i13i30l3.1909.6143.0.8986.21.20.0.1.1.0.283.1766.18j1j1.20.0...0.0...1c.1.14.psy-ab.lWgCzy9q-Dk&pbx=1&bav=on.2,or.rqf.&bvm=bv.46751780,d.d2k&fp=71bf774e8658fa3c&biw=1440&bih=663

Ich hatte als Stichwörter eingegeben "Screenshots + Gericht"

Zulässig sind sie, nur die Beweiskraft wenn diese nicht von einem Notar gemacht wurden ist dann zweifelhaft.

Eher nicht. Die kann man leicht fälschen ^^