AU-online vom Hausarzt erneut ausstellen?

5 Antworten

Nein ein Arzt darf eine Krankschreibung nicht so weit zurück datieren.

Du wirst also den Onlinedienst kontaktieren müssen der dir diese Krankschreibung ausgestellt hat, und ihnen sagen, dass dein Chef ihre AU nicht akzeptiert.

Sie werden sicher belegen können, dass sie berechtigt sind solche Zeugnisse auszustellen und somit das Ganze richtig stellen können, so dass es dein Chef zu akzeptieren hat.

Wie soll der Hausarzt denn eine AU bestätigen, die er selbst nicht erstellt hat?

Seit wann kann man sich von einem online-Dienst, der einen gar nicht kennt, arbeitsunfähig schreiben lassen?

Topolino50  25.10.2021, 11:53

Interessante frage, in der tat

Der Hausarzt kann die AU nur einige wenige Tage rückdatieren.

Ist die AU gültig, kann der AG diese nicht “ablehnen”. Was ist hier der Hintergrund?

alejandro89836 
Fragesteller
 25.10.2021, 11:47

Der Hintergrund ist, mir liegt nur die PDF der KS vor, die der AG nicht akzeptieren möchte

alejandro89836 
Fragesteller
 25.10.2021, 12:55
@Repwf

gilt für den als "Kopie", eine Handunterschrift wird gefragt...

Repwf  25.10.2021, 12:58
@alejandro89836

Dann setz dich mal mit deiner kk in Verbindung - was die dazu sagen

Ist das ein seriöser online Dienst / Arzt der bei der Krankenkasse anerkannt ist?

Dann kann dir dein Chef nämlich nichts!

Sollte das nicht so sein wird dir kein Arzt rückwirkend was ausstellen

DerHans  25.10.2021, 11:54

Welcher seriöse Arzt schreibt denn Patienten, die er gar nicht kennt, arbeitsunfähig?

Repwf  25.10.2021, 12:00
@DerHans

In corona Zeiten ist das per Video Chat durchaus sehr gängig gewesen — da durftest du mit „grippeähnlichen Symptomen“ ja kaum irgendwo rein

DerHans  25.10.2021, 12:20
@Repwf

Aber ganz sicher kein vollkommen fremder Arzt

DerHans  25.10.2021, 13:04
@Repwf

Wenn die tatsächlich wildfremde Menschen per Ferndiagnose "behandeln" nenne ich das KEINESWEGS SERIÖS

Und das sollte dann auch niemand anerkennen

Repwf  25.10.2021, 13:05
@DerHans

Trotzdem ist es anerkannt und somit völlig legal

Von was für einem "bekannten Online Dienst" ist denn die AU?

Warum bist du vor einigen Wochen nicht zu deinem Hausarzt gegangen?

Wieso sagt der Arbeitgeber erst jetzt, das er die AU nicht anerkennt?

Und nein, kein Hausarzt wird dir jetzt nochmal diese AU austellen, denn er weiß nicht, ob du wirklich krank warst zu diesem Zeitpunkt...