Attest für Jobcenter wie lange dauert es bis ich Benachrichtigung vom Gesundheitsamt bekomme?

3 Antworten

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In den ersten sechs Monaten des Bezugs von ALG II ("Hartz IV") wird in der Regel die volle Miete übernommen, schreibt SGB II Absatz 1 Satz 3:

"Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

Wenn dir aber ein Umzug sofort "möglich und zuzumuten ist", dürfte ab sofort nur noch die angemessene Miete übernommen werden. Meist aber wird sechs Monate lang auch der unangemessene Teil übernommen, obwohl dies dann einem Ermessens-Fehler entspricht. Dies ist natürlich kaum der Fall, wenn schon früher einmal beschieden wurde, dass die Wohnung unangemessen teuer ist.

Ansonsten wäre es aber auch möglich, die Übernahme "vorläufig" zu gewähren und dann zurückzufordern, wenn dies sich als nicht gerechtfertigt erweist. Im Eilfall würde ich also eine vorläufige Übernahme beantragen bis zur endgültigen Entscheidung. Im Eilfalls kann man auch beim Sozialgericht einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen das Jobcenter stellen.

Aber ein Mietrückstand von einigen Euro über einige Monate ist nur selten ein Eilfall, weil es nur selten einen Kündigungsgrund darstellt.

Gruß aus Berlin, Gerd

silas1963 
Fragesteller
 13.01.2017, 10:30

Wenn man vorher schon mal hartz4 bezogen hat und man aufgefordert wurde die KDU anzupassen, wird wenn man wieder zum Amt rennt nicht die komplette Miete übernommen. Habe damals einen Anwalt hinzugezogen deshalb weiß ich es.   Mietschulden kommen für mich nicht in frage, habe ich auch nicht.  Ein Umzug ist mir NICHT zuzumuten weder sofort noch später. Deshalb ja das Attest. aber Danke 

EstherNele  13.01.2017, 11:12

Wenn dir aber ein Umzug sofort "möglich und zuzumuten ist", dürfte ab sofort nur noch die angemessene Miete übernommen werden.

Lieber GerdausBerlin,

wenn ich zum ersten Mal Leistungen nach dem SGB II beantrage und man stellt fest, dass meine Miete zu hoch ist, dann wird man mich zwar sofort darüber informieren und auffordern, die Miete zu senken (meist durch Umzug).

Dennoch wird der (wenn auch zu hohe) Mietzins für 6 Monate gezahlt.

Begründung: du musst dir erst mal eine neue Wohnung suchen und hast dann (wenn du innerhalb von drei Monaten eine findest) drei Monate Kündigungsfrist bei der alten Wohnung.

Wenn man allerdings schon mal im Leistungsbezug war und weiß, dass die Wohnung zu groß / zu teuer ist, dann wird es dieses Entgegenkommen vermutlich nicht geben.

Diese Übergangszeit von 6 Monaten ist so gewählt, da man weder ad hoc eine neue passende  Wohnung zur Hand hat und zweitens eben nicht von heute auf morgen aus einem Mietvertrag herauskommt.

In irgend einem Arbeitspapier des JC steht sinngemäß ".. ist der Leistungsbezieher aufzufordern, sich um angemessenen Wohnraum zu kümmern. Für die Herstellung dieser Angemessenheit ist eine Frist von 6 Monaten zu gewähren."

GerdausBerlin  14.01.2017, 01:51
@EstherNele

Danke, EsterNele.

Solche Arbeitspapiere oder Richtlinien zu § 22 SGB II sind aber jeweils nur lokal gültig, weil Geld für Miete eine lokale Angelegenheit ist.

Gruß aus Berlin, Gerd

Was heißt anteilig und warum verlangen die einen Umzug?
Ist immer unterschiedlich, die Dauer kann sehr variieren.

Das kann dir von hier keiner beantworten, kommt darauf an, wielange die dort brauchen, das zu begutachten.

Es sind gerade mal 14 Tage her  und der Amtsarzt wird jede Menge Anträge haben.

Warum rufst du zwischendurch nicht mal dort an?

silas1963 
Fragesteller
 13.01.2017, 09:44

Habe ich, die können mir nichts sagen,  ich soll warten

Turbomann  13.01.2017, 09:45
@silas1963

Dann wirst du dich leider gedulden müssen.