Artikelrücknahme trotz stark beschädigter Verpackung?

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Das Problem ist, dass der Händler nur das Zwischenglied zwischen Hersteller und Kunde ist. Und der Hersteller ist zu nichts verpflichtet. Kenne aus eigener Erfahrung (arbeite im Service eines Elektro-Fachmarkts), dass die Hersteller so gut wie nie eine Verpackung zum Wiederverkauf schicken.
Somit müsste der Händler das Gerät oder in dem Fall das Gehäuse ohne oder mit beschädigter Verpackung verkaufen.

Der Händler ist auch nicht verpflichtet, alles zurückzunehmen, viele tun es aus Kulanz, aber längst nicht alle.

Eben, der Händler und auch der Online-Shop sind die Glieder zwischen Hersteller und Endverbraucher. Der Händler nimmt ware aus Kulanz zurück und der Online-Shop hat die 14-Tage "Regel" auf die ich mich bei dem Online-Shop ja berufe. Ich hätte auch eine komplett andere Verpackung nehmen können, das ist meiner Erfahrung nach vollkommen egal. Also ist die Begründung, dass die Annahme aufgrund der Verpackung nicht angenommmen wird doch totaler Schwachsinn.

Bevor ich eben nochmal genauer erläutere, gebe ich dir die einfache Lösung: Beschwere dich, drohe mit schlechten Rezensionen oder sogar mit rechtlichen Schritten. Aber nun zur Erläuterung, um die Gedanken des Online-Shops vielleicht näher zu verstehen. Der Hersteller ist leider gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Ware ohne mit beschädigter Verpackung zurückzunehmen und das tut auch kaum einer. Der Online-Shop dagegen ist aber dazu verpflichtet. Also würde der Shop vermutlich auf der Ware sitzen bleiben, da wohl kaum jemand Etwas ohne Verpackung kauft. Da versucht der ein oder andere Shop die Ware nicht zurückzunehmen und die meisten Kunden geben sich damit auch zufrieden.

@JustSayYesOrNo

Ich habe die Nachricht jetzt erst gelesen, sorry.

Lassen wir mal den Standort-Händler mal vorweg, das war auch nur zum Vergleich wie ich es praktiziert habe.

Die Sache ist die, der Online-Händler hat die Pflicht die Ware anzunehmen, wenn der Artikel beschädigt ist, egal ob mit Verpackung oder ohne. Wenn der Artikel einwandfrei ist und ich sage ich will den Artikel nicht, dann hätte ich Pech gehabt und der Shop muss die Ware nicht annehmen und wenn, dann haben die ein Recht auf eine anstandslose Verpackung. Wir unterscheiden also zwischen "ich will die Ware" oder "ich will die Ware nicht", dann noch unter "die Ware ist beschädigt" oder "nicht Beschädigt". Eigl. ganz einfach.

Ich habe dem "qualifizierten" Support einige Paragraphen vorgelegt und auch gesagt, dass es mir nicht um die 10€ geht für die angebliche Wertminderung, sondern ums Prinzip, schließlich kann der Händler auch eine Verackung vom Hersteller ordern, was in der Regel kein Problem ist. Anschließend meinte ich auch, dass ich mit meinem Anwalt quaseln werde.
Ergebnis; der Händler möchte sich wohl nicht in einen Rechtsstreit begeben (schade) und dieser hat, angeblich, mit dem Hersteller geredet hat um einen Karton zu erhalten, was wohl auch, angeblich, geht (aus Kulanz). Also volle Kaufsumme wir erstattet und ich hoffe ich kann mit diesem Fall auch jemanden helfen. Wie gesagt, mir ging es ums Prinzip und darum, dass wir von oben bis unten verarscht werden.

Ich muss nochmal etwas hinzufügen. Habe das mit der Macke erst überlesen.

Bei einem defekten Gehäuse hätte der Händler im "realen" Leben die Möglichkeit, das Produkt 1:1 auszutauschen, aber dann den heilen Karton einzubehalten.

Aber ich weiß nicht, wie es da beim Online-Shop aussieht.