Artikel gekauft - Ware wird an jemand anderen abgegeben?

5 Antworten

Es besteht ein Kaufvertrag, dessen Erfüllung nötigenfalls eingeklagt werden könnte.

Zumindest die 100 € für das jetzt unnütz gekaufte Zubehör würde ich an deiner Stelle aus der Verkäuferin rausholen - auf Grundlage des § 284 BGB.

Geh mit der Kaufabwicklung zu deinem Anwalt und lass ihn der Verkäuferin Feuer unterm Allerwertesten machen.

FredForster  06.01.2021, 20:40

Der wird richtig begeistert sein bei so einem Gescshäftswert und ordentlich Dampf machen.

Ich vermute mal, dass dieses Teil nur als Köder diente, um dir den Rest anzudrehen.

VenomBoss 
Fragesteller
 06.01.2021, 20:27

Nein, der Rest wurde woanders gekauft.

Ich würde der Verkäuferin mitteilen, dass hier ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustandegekommen ist und sie unverzüglich für Ersatz zu sorgen hat, andernfalls würdest Du einen Deckungskauf tätigen, eventuelle Mehrkosten zu ihren Lasten.

Und genau das würde ich auch durchsetzen, und zwar ohne wenn und aber.

Yetanotherpage  06.01.2021, 22:45

Erwähnen dass ein Kaufvertrag nicht einfach so einseitig storniert werden kann. Es hat sich nichts an den Rechten und Pflichten geändert.

Da sie mit ihrer ehrlichen Angabe des anderen Käufers quasi ihr Grab gegraben hat/sich selbst belastet hat, kann man davon ausgehen dass sie vom Kaufvertragsrecht gar nix weiß.

Moment: Wusste sie von deinem Kauf? Also war es ein Angebot, das man z.B. über einen 'Kaufen'-Button akzeptieren konnte? Oder gab es Mailkontakt (oder Telefonkontakt etc.), in dem sie dir bestätigte, dass du in dem Augenblick der Käufer warst? Oder hast du z.B. lediglich auf eine (Klein)Anzeige reagiert, indem du überwiesen hast und nichts weiter?

In den ersten Fällen wäre das Vertragsbruch. Im letzten hättest du eigentlich erst mal auf die Bestätigung von ihrer Seite warten müssen.

Wie lief es denn genau ab?

VenomBoss 
Fragesteller
 06.01.2021, 20:42

Ich habe alles erfragt, der Artikel war verfügbar und ich habe diesen mit Einstimmung von der Verkäuferin gekauft. Sie hat sich auch bedankt, dass das Geld angekommen ist und hat mir bestätigt, dass sie den Artikel morgen zur Post bringen wird.

Ich habe bemerkt, dass sie die Anzeige (Kleinanzeigen) aber nicht rausgenommen hat.

Vorhin hat sie mich angeschrieben, dass heute jemand gekommen ist und den Artikel abgeholt hat & Bar bezahlt hat. Darüber hat sie mich informiert und mir das Geld zurückgeschickt.

Tine321  06.01.2021, 20:49
@VenomBoss

Na DANN - Sie wusste davon und bestätigte auch noch den Geldeingang. Ab da: Deins! Sie hat somit etwas verkauft, was ihr gar nicht mehr gehörte.

Ein Barzahler hat da auch keinen Vorrang mehr - sie hatte das Geld ja bereits auf ihrem Konto. Sie wollte sich wohl nur das Verpacken und Versenden ersparen. - Nicht okay...

RobertLiebling  07.01.2021, 12:31
@Tine321

Abstraktionsprinzip beachten! Die Ware war noch nicht übereignet und daher noch Eigentum der Verkäuferin.

Nichtsdestotrotz ist sie aus dem Kaufvertrag verpflichtet, diese Sache an den Fragesteller zu übereignen.