Kann ich gekaufte Ware zurückgeben?
Hallo!
Ich habe gestern Abend iPhone in der Stadt ohne Vertrag mit sofort Zahlung in einer Summe gekauft. Es ist ungeöffnet und mit Kassenbon. Nun möchte ich das iphone gar nicht mehr. Ich will es mit Kassenbon wo ich gekauft und bezahlt habe zurückgeben! Was sollte ich dabei beachten und was ist wenn die meinen wenn man was gekauft hat, darf man es auch nicht so zurückgeben?
14 Antworten
Ein Recht auf Umtausch gibt es nicht und ein 14 Tage Rückgaberecht gilt nur bei Onlinekäufen.
Generell gilt "Gekauft ist gekauft" , jedoch kann man in der Regel die gekaufte Ware umtauschen. Ob man den Kauf rückgänig machen kann , also sein Geld wieder bekommt ist zwar möglich, obligt aber dem Händler ob er macht oder nicht.
Ein Händler muss gekaufte Ware nicht zurücknehmen, wenn sie nicht beschädigt ist. Ein generelles Rückgaberecht gibt es nicht. Kommt also drauf an, ob der Händler kulant ist.
Aber ehrlich gesagt, ich habe noch nie erlebt, dass ein Händler original verpackte Ware nicht zurückgenommen hat. Manchmal aber eben auch nur gegen einen Warengutschein, nicht gegen Bargeld. Oder Umtausch.
Du bist auf die Kulanz des Händlers angewiesen! Eventuell bekommst du auch nur einen Gutschein!
in keinem. Da es eben kein Gesetz gibt, dass dir als Vertragspartner bei blosem Nichtgefallen die Möglichkeit einer einseitigen Vertragsauflösung gibt.
Kannst du hier z.B. nachlesen:
das ergibt sich aus dem Grundsatz, dass einmal geschlossene Verträge einzuhalten sind. Daher müssen auch nur davon abweichende Ausnahmen rechtlich bestimmt werden. In diesem Fall trifft aber einfach keine Ausnahme zu.
Steht im BGB auch drin:
Derr Händler ist nicht verpflichtet das IPhone zurück zunehmen. Wenn er es tut, dann nur aus Kulanz. Versuch es einfach. Einen Anspruch auf Rücknahme hast du nicht.
Sofern dir kein Umtauschrecht eingeräumt wurde (z.B. auf der Rechnung, in den AGB, im Prospekt), steht es dir gesetzlich auch nicht zu. Versuchen kannst du es trotzdem, viele Händler sind da sehr kunlant.
In welchen Gesetz steht das denn?