Arglistige Täuschung beim Erben

3 Antworten

Ob hier ein Fall von Erbschleicherei o.ä. vorliegt, kann wohl nur ein Anwalt für Erbrecht klären.

Du solltest dich so bald wie möglich an einen Anwalt wenden. Eine Anfechtung der Ausschlagung wegen arglistiger Täuschung ist durchaus in einigen Fällen möglich. Jedoch beginnt die sechswöchige Frist mit Kenntnis des Anfechtungsgrundes. Ob hier ein beachtlicher Anfechtungsgrund gegeben ist, darüber lässt sich sicherlich streiten. Einen Versuch ist es aber wert.

da kann dir nur ein Rechtanwalt beraten. Niemand heutzutage würde ein Erbe abschlagen, wenn etwas raus kommt. Das was du schreibst ist in meinen Augen Betrug hoch 3. Aber es muß bewiesen werden, vielleicht hatte sie inzwischen ein Lottogewinn. Naivität, egal wie schlimm ein Sterbefall, mann sollte klar denken bleiben. Wenn's um Geld geht, kennen viele keine Skrupel. Es gibt Beispiele genug zu lesen. Wenn niemand etwas zu verbergen hat, wird mann alles offen gelegt.