Bruder wohnt noch zu Hause. Kann man kostenloses Wohnen vom Erbe abziehen?

6 Antworten

Also müsste mein Vater ein Testament machen.

Noch eine Frage hätt ich aber noch: Wenn mein Bruder Reparaturen oder Renovierungen vornimmt, bekommt er das dann angerechnet, wenn das Erbe aufgeteilt wird? ZB. wenn er einen Wintergarten ans Haus baut oder ähnliches...

Nein, es ist allein Sache Deiner Eltern bzw. Deines Vaters, wenn Dein Bruder mietfrei im Elternhaus wohnen darf und hat nichts mit der späteren Erbschaft zu tun. Sollte kein anderslautendes Testament existieren, wird das zur Verfügung stehende Erbe zu gleichen Teilen auf die Kinder aufgeteilt. Ich empfinde es immer wieder sehr bedrückend, wenn sich zukünftige Erben Gedanken darüber machen, wie die Erblasser ihr Vermögen verwalten/ausgeben und sie (die Erben) dann evtl. zu wenig erben könnten oder bei der Aufteilung des Erbes "zu kurz kommen" könnten.

ich finde es bedrückend, wenn man vorschnell urteilt, ohne die Hintergründe zu kennen. also lass bitte die unterstellungen.

Nein das wird 50:50 aufgeteilt. Wenn der Vater dann pflegebedürftig wäre würde dein Bruder mehr bekommen wenn er ihn pflegt. Vielleicht geht dein Bruder auch für ihn einkaufen oder mäht Rasen oder schippt Schnee...solche Sachen müßte man dann auch berechnen was schlecht geht.

nein, ich denke nicht. denn dass er dort mietfrei wohnt, ist ja im einverständnis mit euren eltern. das müssten eure eltern dann schon speziell im testament stehen haben. ansonsten ist es 50:50

Nein, ich denke nicht. Dein Bruder bekommt den gleichen Anteil wie du. Damit die mietfreie zeit angerechnet werden könnte, müsste dein vater ein Testament machen und darin bestimmen, dass es angerechnet wird. Dann hat er aber immernoch Anspruch auf sein Pflichtteil. Aber frag doch einfach mal einen Anwalt für Erbrecht danach.