Arbeitszeugnis, was ist die wahre Beurteilung?

7 Antworten

Man kann ein Arbeitszeugnis nur dann einigermaßen seriös bewerten, wenn man es vollständig liest, also von der Überschrift bis zum Ausstellungsdatum. Denn überall dort können Informationen enthalten sein, die für die Einschätzung eines Zeugnisses wichtig sind. Zu dem Auszug aus deinem Zeugnis kann man folgendes sagen:

Frau XY besitzt fundierte Fachkenntnisse.

Für sich genommen entspricht das einem "gut", das aber durch das nachfolgende "zufriedenstellende Lösungen" abgewertet wird.

Wir haben Frau XY als eine ehrliche und gewissenhafte Mitarbeiterin kennengelernt.

Da dein Zeugnis nicht vollständig ist, kann ich nur vermuten, dass du Kassenverantwortung hattest? In dem Fall ist der Ehrlichkeitsvermerk wichtig, wenn er der Wahrheit entspricht. Ansonsten ist er eher negativ zu sehen.

Frau XY hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Das entspricht einem "befriedigend".

Ich denke, dass da jemand nicht besonders viel Erfahrung im Zeugnisschreiben hatte. Einige Formulierungen sind sehr ungewöhnlich und ungeschickt. Wie ist der Rest des Zeugnisses? Es wäre hilfreich, wenn du das noch einstellen würdest.

Grundprinzip der Notenvergabe: Für eine gute Leistung müsssen die Aussagen durch Adverbien (stets, jederzeit, immer, sehr) und Adjektive (hoch, voll, groß, überdurchschnittlich) aufgewertet werden. Für eine schlechte Leistung haben die Adverbien und Adjektive hingegen eine abwertende Funktion, z.B.: "Er/Sie erledigte alle Aufgaben in der Regel zu unserer Zufriedenheit" (Gesamtnote 5).

Frau XY besitzt fundierte Fachkenntnisse. Aufgrund ihres Fachwissens fand sie zufriedenstellende Lösungen. "fundierte Fachkenntnisse" Note 4, "zufriedenstellende Lösungen" ist m.M. nach eine glatte 6

Sie arbeitete engagiert und mit Eigeninitiative. Vor dem engagiert ein Adverb, z.B. "äußerst" also Note 5. Auf Deutsch: Engagement und Eigeninitiative ja, aber nicht viel

Ihre sorgfältige Arbeitsweise war durch Zuverlässigkeit gekennzeichnet. Eine große Einsatzbereitschaft und Flexibilität zeichneten sie aus. Auch hier fehlt z.B. "sehr große" oder "große" Zuverlässigkeit. Würde ich als 3 sehen.

Wir haben Frau XY als eine ehrliche und gewissenhafte Mitarbeiterin kennengelernt. "Ehrlich" heißt gestohlen hat sie nicht, aber das ist auch alles. Und vor dem Gewissenhaft fehlt wieder ein Adverb. Also auch eher 4 wenn nicht sogar 5

Aufgrund ihres guten (ah, ein Adverb!) Gespürs für Mode verstand sie es, auf die Wünsche der Kunden einzugehen und diese umfassend (noch eins!!) zu beraten. Dank zunehmender Selbstständigkeit konnten wir ihr auch Aufgaben zur weitgehend eigenverantwortlichen Erledigungen übertragen. Der letzte Satz ist allerdings eine Frechheit. "zunehmende Selbstständigkeit" heißt am Anfang musste man sie mit nem Ring durch die Nase zur Arbeit ziehen. Und "weitgehend eigenverantworliche Erledigungen" heißt man konnte sie weitgehend nicht alleine Arbeiten lassen. Glatte 6

Frau XY hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. "Volle Zufriedenheit" ist allerdings wieder eine 3

Alles in allem ein Zeugnis mit dem Sie sich nirgendwo bewerben kann. Würde Raten mit dem Arbeitgeber zu reden und auf Korrektur zu drängen. Wenn das nicht klappt ab vors Arbeitsgericht ein Zeugnis einklagen!
bluefire12 
Fragesteller
 14.11.2015, 16:22

Ja ich bin aufjedenfall Ihrer Meinung. Ich finde ebenfalls und vorallem nach dieser ausführlichen Erkenntnis, dass meine Schwester sehr schlecht dargestellt wurde. Es gab noch andere Formulierungen aber die waren klar, da war aufjedenfall "stets" dabei

Spot1978  14.11.2015, 16:27
@bluefire12

Was das "ehrlich" angeht muss ich mich korrigieren, im Handel muss das vorkommen im Arbeitszeugnis. Wenns fehlt ist das ein Problem.

bluefire12 
Fragesteller
 14.11.2015, 16:30
@Spot1978

Das "ehrlich" kommt aufjedenfall vor wie auch kontaktfähig und das meine Schwester einem starken Arbeitsanfall gewachsen ist.

Grundsätzlich kann man ein Arbeitszeugnis nur dann beurteilen, wenn man es vollständig liest - von der Überschrift bis zum Ausstellungsdatum/Unterschrift, denn überall können sich versteckte Hinweise für den potentiellen neuen Arbeitgeber befinden, z.B. in der Reihenfolge der Auflistung der Tätigkeiten.

Insofern rate ich dazu, das Zeugnis noch einmal anonymisiert, jedoch vollständig (!) hier einzustellen - nur dann kann man endgültig sagen, in welcher Form es zu reklamieren ist bzw. Dir weitere HInweise geben.

Die bisherigen Textausschnitte lassen erkennen, dass der Zeugnisautor leider "null" Ahnung von der Formulierung eines Arbeitszeugnisses hat.

Würden zusätzlich noch Formfehler auftauchen, hätte man zumindest die Chance, neben der Fehlerkorrektur noch Einiges "nach oben korrigieren“ zu lassen.

Insgesamt sind bereits die Textausschitte so "unterirdisch", dass ich Dir dazu rate, Dir einen kompetenten Berater zu suchen, der Dich bei der Reklamation des Zeugnisses unterstützt, notfalls ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.

bluefire12 
Fragesteller
 14.11.2015, 22:42

Dann werde ich gleich das Zeugnis meiner Schwester vollständig reinstellen

"Frau XY besitzt fundierte Fachkenntnisse. Aufgrund ihres Fachwissens fand sie zufriedenstellende Lösungen."

Da ist wohl noch Luft nach oben. "Zufriedenstellende Lösungen" hört sich nicht gut an. Das liest sich nicht gut. Man ist zufrieden, mehr aber auch nicht.  Note 4-5, wenn man es benoten würde.


In Schulnoten ausgedrückt ist das für mich eine 3.

Zufriedenstellende Lösungen hört sich nicht gut an. Ebenso wenig wie: zu unserer vollen (sollte vollsten heißen) Zufriedenheit, genau wie weitgehend eigenverantwortlichen...